Entlastung für Bezieher niedriger Pensionen

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In Österreich gibt es keine „Mindestpension“. Wenn aber das Gesamteinkommen eines Pensionisten einen bestimmten Betrag nicht erreicht, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Dies gilt allerdings nur, wenn mindestens 360 Beitragsmonate vorliegen. Der Richtsatz beträgt derzeit rund 890 Euro, künftig werden es 1.000 Euro sein. Die Hinterbliebenenpension ist davon nicht betroffen. Durch die Richtsatz-Erhöhung entstehen auch neue Ausgleichszulagenansprüche – eine gesonderte Antragstellung ist notwendig.

Bauern profitieren

Aufgrund der klein- und mittelbäuerlichen Strukturen in der Landwirtschaft ist das Pensionsniveau hier verhältnismäßig niedrig – eine Bauernpension beträgt durchschnittlich nur etwas mehr als 800 Euro. Von den aktuellen Verbesserungen im Niedrigpensionsbereich profitieren daher relativ viele Bezieher von Bauernpensionen. Betroffene Personen wurden von der SVB OÖ (Sozialversicherungsanstalt der Bauern) kontaktiert.

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