Corona-Zuschüsse
Für Vereine drohen Steuernachzahlungen durch Corona-Hilfen
Auf Vereine, die wegen der Corona-Beschränkungen Umsatzersatz beantragt haben und Unternehmer, die Geld aus dem Härtefallfonds erhalten haben, kommt möglicherweise eine Steuernachzahlung zu.
OÖ. Die Bundesregierung hat eine Änderung in der Steuerpflicht von bestimmten Umsatzersatz-Zahlungen aus dem Jahr 2020 veranlasst. „Vereine, die sich unter anderem durch Vereinsfeste oder Frühschoppen finanzieren, die während Corona nicht möglich waren, könnten nun Steuern bezahlen müssen“, heißt es vom Steuerberater Raml und Partner. Weiters müssen Vereine (z.B. Fußballvereine, Schachvereine), die vom Staat Geld aus dem Lockdown-Zuschuss für Non-Profit-Organisationen erhalten haben, laut Raml und Partner nun eventuell eine Steuererklärung machen, wobei weiterhin der Freibetrag zur Anwendung kommen soll. Details seien noch nicht restlos geklärt.
Auch Unternehmer betroffen
Laut Raml und Partner könnte die Änderung aber auch Unternehmer betreffen, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz betroffen waren und Geld aus dem Härtefallfonds beantragt haben. Wenn die Gesamteinkünfte mehr als 11.000 Euro betragen, muss von den Härtefallfondszuschüssen möglicherweise Einkommensteuer nachgezahlt werden. Bisher war das gesetzlich gegenteilig geregelt. Weitere Kosten könnten Nachbearbeitungen der bereits abgegebenen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen verursachen.
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