Rechttschutz: Auf Inhalt achten

Keine Rechtsschutzversicherung deckt alles ab. | Foto: contrastwerkstatt/fotolia
  • Keine Rechtsschutzversicherung deckt alles ab.
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OÖ. Rechtsschutzversicherungen können Konsumenten das zumeist sehr hohe Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abnehmen. Sie decken allerdings nicht jeden Rechtsstreit. Die Versicherungsbedingungen enthalten etliche Leistungsausschlüsse. Zuletzt haben die Versicherungen bei neuen Verträgen Streitigkeiten aus Vermögensveranlagungen aus den Deckungen genommen. Vorsicht ist daher beim Versicherungswechsel aber auch bei Angeboten auf Vertragsänderungen geboten, wie der Fall einer Linzern zeigt. Sie bekam Ende Mai ein verlockend klingendes Treueangebot ihrer Versicherung. Als Dankeschön sollte der Vertrag für die langjährige Kundin auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Vorteile seien neben einer etwas erhöhten Versicherungssumme mehr Versicherungsschutz durch Zusatzleistungen. Und das für nur einen Euro Mehrprämie im Jahr, den sogenannten „Treue-Aktions-Euro“. Bei genauerer Durchsicht der Unterlagen bemerkte die Konsumentin dann allerding im mitgeschickten Aktionsangebot auch den Hinweis, dass Streitigkeiten aus einer Vemögensveranlagung zukünftig nicht versichert sind. Diese waren im Vertrag der Konsumentin aus dem Jahr 2010 noch mit Ausnahme von Spekulationsgeschäften gedeckt.

Keine Versicherung deckt alles ab

Entgegen mancher Produktbezeichnung wie etwa “All-Inclusive-Paket“ oder „Komplett-Rechtsschutz-Paket“ gibt es keine Rechtsschutzversicherung, die alle Risiken abdeckt.
So sind die in der Praxis häufig vorkommenden Streitigkeiten rund um den Hausbau samt Planung und Finanzierung nach den üblichen Versicherungsbedingungen generell vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dasselbe gilt für Ehescheidungen. Streitigkeiten, die bereits vor Vertragsabschluss oder in der Wartezeit begonnen haben, sind ebenfalls nicht gedeckt.

Vorsicht beim Versicherungswechsel

Neben allfällig schlechteren Vertragsbedingungen kann es beim Versicherungswechsel auch zu Deckungslücken kommen. So sind z.B. bei vielen Leistungen neuerliche Wartefristen einzuhalten. Tritt ein Versicherungsfall in der Wartefrist ein, besteht dafür noch kein Schutz. Die üblichen Wartefristen betragen je nach Leistungsbaustein zwischen 3 und 12 Monaten.

Das Gesamtpaket muss stimmen

Achten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besonders auf die einzelnen versicherten Leistungsbausteine, die Versicherungssumme und die Zusatzdeckung!

Einen aktuellen Vergleich von 12 Produkten finden Sie im Anhang bzw. in Kürze auf ooe.konsumentenschutz.at

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