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Umsatzsteuersenkung kommt Hotellerie und Nahversorgern zugute

Ab 1. Juli 2020 tritt eine Umsatzsteuersenkung in Kraft. Auf dem Bild: Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger
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Ab heute, 1. Juli 2020, tritt eine Senkung der Umsatzsteuer in Kraft. Diese umfasst die Gastronomie, die Beherbergungsbetriebe, Fleischer, Bäcker, Konditoren und die Freizeitwirtschaft. Tourismus- und Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner spricht jetzt von einer "wichtigen Unterstützung".

OÖ. Am 30. Juni 2020 wurden die Umsatzsteuersenkungen im Nationalrat beschlossen, einen Tag später sind sie bereits in Kraft getreten.

„Damit werden jene Branchen gestärkt, die von der Corona-Krise besonders stark getroffen worden sind. Es ist erfreulich, dass es Tourismusministerin Elisabeth Köstinger nun gelungen ist, in Verhandlungen diese Steuersenkung auf weitere Bereiche des Tourismus und der Freizeitwirtschaft auszudehnen. Bei Nächtigungen und Logis kommt ebenfalls eine Senkung von 10 auf 5 %, und zwar sowohl bei der gewerblichen Beherbergung als auch für Privatzimmervermietungen und die Überlassung von Ferienwohnungen. Für den Besuch von Zirkusveranstaltungen sowie für Schaustellungen gibt es eine Umsatzsteuersenkung von 13 auf 5 Prozent“, berichtet Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Markus Achleitner (ÖVP).

Maßnahmen gelten bis Jahresende

Eine weitere wichtige Unterstützungsmaßnahme sei die Steuersenkung bei der Verabreichung von Speisen und Getränken. Konkret wird die Umsatzsteuer bei Speisen von 10 auf 5 Prozent reduziert, bei Getränken von 20 auf 5 Prozent und bei Eintrittskarten von 13 auf 5 Prozent. Das wurde bereits Mitte Juni vereinbart. All diese Maßnahmen sind bis Jahresende befristet.

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