Finanzen
Wenn man nicht mehr zahlen kann

Einige Anbieter bieten kundenfreundliche Lösungen, wenn den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden kann. | Foto: Subscription XXL/Fotolia
  • Einige Anbieter bieten kundenfreundliche Lösungen, wenn den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden kann.
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Die aktuelle Lage stellt eine Herausforderung für uns alle dar. Wenn auch noch finanzielle Probleme auftreten und damit Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ausreichend geleistet werden können, müssen Betroffene sofort handeln. Banken, Bausparkassen und Leasingunternehmen sollen dabei ihren Kunden zur Seite stehen. Einige Anbieter haben bereits ihre Bereitschaft zu kundenfreundlichen Lösungen signalisiert, heißt es seitens der Arbeiterkammer OÖ.

„Die Arbeitnehmer brauchen darüber hinaus Rechtssicherheit. Der Gesetzgeber muss allen ein Recht auf Stundung einräumen, bei denen es durch Corona zu Einkommenseinbußen kommt“, fordert Präsident Johann Kalliauer.

Zahlungswillen zeigen

Fällige Zahlungen einfach nicht zu begleichen, führt zu zusätzlichen Kosten und unangenehmen Konsequenzen (z.B. Mahnungen bis zur Fälligstellung des Kredites). Daher empfiehlt die AKOÖ, sich aktiv mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung zu setzen. Es sollte die Ombudstelle der Bank, der Bausparkasse oder des Leasingunternehmens, mit dem Sie eine Zahlungsvereinbarung haben.  Dabei den Namen und die Vertragsdaten anführen und die aktuelle Situation schildern.  Änderungen der Rückzahlungsvereinbarung sollten gleich vorgeschlagen werden und wie lange diese andauern soll.

Was kann vereinbart werden?

Ratenstundung: Für eine vereinbarte Zeit werden keine Raten geleistet. Vielfach wird der Kredit verlängert und die gestundeten Raten plus Zinsen sind nach dem ursprünglichen Kreditende zu begleichen. Wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit eingehalten werden soll, wird ein neuer Tilgungsplan erstellt und es fallen für die Zeit nach der Stundung entsprechend höhere Raten an.
Ratenreduktion: Es wird eine geringere monatliche Zahlung als bisher vereinbart. Eine Ratenreduktion ist – wenn leistbar – besser als das komplette Aussetzen mit den Zahlungen. Denn es werden zumindest die Zinsen und ein Teil der Rate abgedeckt.

Tilgungsfreier Kredit: Werden die Rate soweit reduziert, dass nur die Zinsen bezahlt werden, spricht man für den vereinbarten Zeitraum von einer tilgungsfreien Zeit.
Ratenstundung und -reduktion nur im Notfall: Auch während der Stundung bzw. Ratenreduktion fallen Zinsen an, wodurch sich die offene Forderung erhöht. Je länger das Aussetzen oder Senken der Rückzahlung andauert, umso höher werden die Raten danach sein bzw. umso länger dauert die Kreditrückzahlung.
Alle anderen Vertragsbedingungen müssen gleichbleiben!
Während einige Banken sehr kundenfreundlich reagieren, ändern andere die Konditionen zum Nachteil der Kreditnehmer ab. 

Weitere Informationen beim AK-Konsumentenschutz und auf ooe.konsumentenschutz.at

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