Bezirk Oberwart
52-Jähriger mit 1,7 Promille und ohne Führerschein
BEZIRK OBERWART. Von Samstag, 6. Juli, auf Sonntag, 7. Juli 2019, in der Zeit von 16:00-02:00 fand ein landesweites Planquadrat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf die Nichteinhaltung der Alkohol- und Drogenbestimmungen, sowie auf Delikte die hauptverantwortlich für Verkehrsunfälle sind, statt.
An der Aktion nahmen insgesamt 67 Beamte aus allen Bezirken und der Landes-Verkehrsabteilung teil, wobei sowohl auf dem hochrangigen als auch auf dem unterrangigen Straßennetz kontrolliert wurde.
950 Kontrollen
Es wurden insgesamt ca. 950 FahrzeuglenkerInnen kontrolliert und 700 Alkomat- bzw. Alkovortests durchgeführt, wobei insgesamt 17 Lenker die Fahrzeuge in einem alkohol- bzw. suchtgiftbeeinträchtigten Zustand lenkten.
Sieben Lenker hatten mehr als 0,8 Promille (§ 5/1 StVO) – 7 x männlich, acht Lenker fielen unter die Bestimmungen des § 14/8 FSG ( 0,5 bis 0,79 Promille ) – 8 x männlich.
Zwei Lenker (2x männlich), befanden sich in einem suchtgiftbeeinträchtigten Zustand (Klinische Untersuchung ergab eine Fahrunfähigkeit – Blutabnahme und Führerscheinabnahme erfolgte).
1,7 Promille Alkohol-Höchstwert
Der höchste gemessene Alkoholwert wurde bei einem 52 - jährigen bei einer Verkehrskontrolle im Bezirk Oberwart mit 1,7 Promille festgestellt. Dieser Lenker ist auch schon seit einigen Jahren nicht im Besitz einer Lenkberechtigung.
Weiters wurden im Zuge der Schwerpunktation 611 Anzeigen (davon 484 Anzeigen mittels Radar) erstattet und 175 Organstrafverfügungen ausgestellt.
Schweizer mit 226km/h geblitzt
Ein Schweizer Fahrzeuglenker wurde auf der B63 in Fahrtrichtung Ungarn, im Gemeindegebiet von Rechnitz, anstatt der erlaubten 100 km/h (Autostraße) mit 226 km/h mittels Radarmessgerät festgestellt. Ein weiterer Fahrzeuglenker mit dem österr. Kennzeichen SO wurde mit 169 km/h gemessen.
In Oberwart wurde ein getunter BMW mit Probefahrtkennzeichen einer Fahrzeugkontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass das Fahrzeug durch das nicht genehmigte Fahrwerk eine Bodenfreiheit von 8 cm aufwies, sowie die Reifen am Radkasten streiften, weshalb Gefahr im Verzug gegeben war und die Probefahrkennzeichen abgenommen wurden.
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