Albtraum in Oberwart • Schwere Vorwürfe • Prozess
Arzt missbraucht Patientinnen in seiner Praxis
Sexuell missbraucht. Von einem Arzt. In der Ordination. Schreckgespenst Hilflosigkeit durch Betäubung. Ausgeliefert im „Dämmerzustand“. Wehrlos. Fürchterliche Gedanken als Albtraum jeder Patientin. Für drei Frauen ekelhafte Realität in Oberwart. Der „Mann im weißen Kittel“ missbrauchte seine Opfer durch Berührungen von Geschlechtsteilen bzw. Handlungen im Intimbereich. Dienstag steht der Mediziner vor Gericht. Es drohen 1 bis 10 Jahre Haft.
OBERWART. Ein beinahe unbeschreibliches Martyrium mussten drei Patientinnen über sich ergehen lassen. Willenlos erdulden, was ihnen angetan wurde. Von ihrem Arzt. Der in seiner Praxis in Oberwart den Eid des Hippokrates, das Arztgelöbnis, mit Füßen trat. Seine angesehene Mediziner-Stellung für widerliche „Doktorspielchen“ missbrauchte. Abartige Handlungen an den Frauen vollzog.
"...penetriert und ... geschlechtliche Handlungen"
Obwohl sachlich und emotionslos formuliert, schildert die Vorwurfs-Kurzfassung in der Anklageschrift mit der Zahl „9 Hv 3/22f Sch“, Schreckliches: „1 Angeklagter. Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person. Im Südburgenland zwei wehrlose Frauen, unter Ausnützung deren Zustandes (Aufwachphase nach einer Sedierung), indem er sie vaginal penetriert habe und an ihnen geschlechtliche Handlungen vorgenommen habe“, so Staatsanwältin Mag. Nathalie Melounek in ihrer Funktion als Mediensprecherin der STA Eisenstadt. Beim dritten Opfer kam es „nur“ zu „Berührungen von Geschlechtsteilen!“
Richterin befragte bereits die Zeuginnen
Dass die schwerwiegenden Vorwürfe nicht irrer Phantasie oder „unerfüllten Wunschvorstellungen“ entsprungen sind, davon überzeugten sich Richterin und Staatsanwaltschaft bereits. Und zwar in einer Art „Vorverfahren“. „Zusätzlich zu den Polizei-Protokollen werden die Opfer vor dem Prozess von der Richterin befragt, im Beisein der Staatsanwaltschaft. In einem separaten Raum können das der Angeklagte und sein Verteidiger verfolgen“, erläutert Mag. Nathalie Melounek.
Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Arzt
In dieser Vernehmung ist es auch möglich, Fragen zu stellen, um etwaige Unklarheiten auszuräumen. Erst wenn sich die Staatsanwaltschaft sicher ist, dass es zu einer Verurteilung des Beschuldigten kommt, darf Anklage erhoben werden. Wie eben in diesem Fall, wo die STA, nach Anhörung der Zeuginnen, keinen Zweifel an der Schuld des Arztes hegt.
Einvernahme der Opfer auf Video
Diese „Erstbefragung“ wird auf Video aufgezeichnet. Auch zum Schutz der Opfer, speziell bei Sexual-Delikten. Denn, „wenn Zeuginnen während der Verhandlung nicht aussagen wollen, können diese Aufnahmen abgespielt werden und die Einvernahme im Gerichtssaal entfällt“, schildert Mag. Nathalie Melounek.
Verhandlung über 7 Stunden anberaumt
Im Saal 1 des Landesgerichtes Eisenstadt wird dem „fehlgeleiteten“ Mediziner, der als Vertrauensperson ersten Grades seine Position schamlos ausgenützt hat, der Prozess gemacht. Die Verhandlung ist auf sieben Stunden anberaumt. Bei einem Schuldspruch beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Haft, maximal erweiterbar auf zehn Jahre Gefängnis.
Verantwortung und Unschuldsvermutung
Wie sich der Angeklagte verantworten wird, zeigt sich erst zu Beginn des Gerichtsverfahrens. Von „schuldig“ über „Teilschuld“ bis hin zu „nicht schuldig“ ist alles möglich. In diesem Zusammenhang sei explizit darauf hingewiesen, dass für den Arzt die Unschuldsvermutung gilt, bis es zu einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein ordentliches Gericht kommt.
Lesen Sie hier alle Details zum ersten Verhandlungstag im Landesgericht Eisenstadt:
Prozess-Bericht mit laufenden Updates. Sex-Missbrauch an Patientinnen! Arzt vor Gericht
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