Bezirke Oberwart und Jennersdorf
Hohe Geldbußen und bedingte Haftstrafen in "Nazi-Prozessen"
Verlobung gelöst. Lebensgefährtin verloren. „Eine Hausdurchsuchung der Polizei vor den Nachbarn. Peinlich! Und das alles aus reiner Blödheit. Weil ich deppert war. Ich schäme mich vor allen Leuten, die hier anwesend sind“, resümiert ein Jäger und ehemaliger Schriftführer eines Schützenvereines seine WhatsApp-Aktivitäten. Angeklagt war der Burgenländer wegen des Versendens von nationalsozialistisch orientierten Fotos, Videos und Texten. In dutzenden Fällen. Ebenso wie ein weiterer Beschuldigter. Beide „Nazi-Prozesse“ im Landesgericht Eisenstadt endeten mit Schuldsprüchen, bedingten Haftstrafen und empfindlichen Geldbußen.
OBERWART/JENNERSDORF. Zwei „Nazi-Verhandlungen“ an einem Tag. Vier in einer Woche. Insgesamt bereits 19 in diesem Jahr. Somit ein trauriger Jahres-Rekord im LG Eisenstadt. Vor kurzem analysierte Gerichtspräsident Hofrat Dr. Karl Mitterhöfer für die „RegionalMedien Burgenland“ die Situation des Landes im Zusammenhang mit Prozessen um das „Verbrechen nach dem Verbotsgesetz“. Hier gehts zum Interview.
NS-Nachrichten an Schützenverein
Wegen mehr als 60 Fakten saß nun ein Jäger aus dem Bezirk Oberwart, Ende 40, vor drei Berufsrichtern und 8 Geschworenen auf der Anklagebank. Hatte er doch über rund vier Jahre lang dutzende NS-Dateien an Freunde verschickt. Per WhatsApp. Diese mehr als verzichtbaren Bilder, Videos und Texte bekamen auch rund 20 Mitglieder der Chat-Gruppe „Schützenverein“, dessen Schriftführer er für einige Zeit war. Sowie auch Bekannte einer Chat-Gruppe namens „Trangler-Nation“.
Video der Schlümpfe endete mit "Sieg Heil"
Die Staatsanwältin präsentierte nur wenige Beispiele solch versendeter Bild-Nachrichten. Eine zeigte ein Fußballfeld mit einem großen Hakenkreuz. Dieses Symbol zierte auch eine Autoreifen-Felge. Auf einem Bild von Adolf Hitler mit ausgestreckter Hand, versendet einen Tag nach dessen Geburtstag, stand: „Dank an alle, die gestern so lieb an mich gedacht haben!“ Sogar eine 23 Sekunden lange Filmsequenz mit den „Schlümpfen“ wurde "missbraucht" und zeigte einige NS-Parolen, ehe es mit „Sieg Heil“ endete...
Täter: "Deppert und eigene Blödheit!"
Späte Einsicht des Jägers, der sich ob seiner eigenen „Blödheit“ vor Richterin Birgit Falb selbst als „deppert“ bezeichnete. Er bekannte sich schuldig und beschönigte in keinster Weise seinen Fehler. Gab freiwillig zu, „zahlreiche solcher Fotos versendet zu haben!“ Und schämte sich dafür. Zumal ihm ja bekannt war, dass solche Darstellungen verboten sind. Wenngleich er sich über die Konsequenzen, mit Hausdurchsuchung und Geschworenen-Gericht, nicht bewusst war.
Eigendynamik mit Nazi-Inhalten
„Einer meiner Handykontakte hat mir so einen Blödsinn geschickt und ich habe es weitergeleitet. Dann kam die nächste und die nächste... Das bekam eine Eigendynamik. Alle in meinen beiden Chat-Gruppen waren gleich deppert wie ich, denn das ging immer hin und her. Immer schneller. Und keiner hat sich von diesen NS-Sachen distanziert!“ Vermutlich werden einige dieser Empfänger und Versender demnächst selbst auf der Anklagebank sitzen. Die Erhebungen laufen.
"Verlobte hat mich verlassen"
„Ich habe daraus fürs Leben gelernt. Denn meine Verlobte hat mich wegen der Polizei-Erhebungen verlassen. Vor den Nachbarn war die Hausdurchsuchung furchtbar peinlich...!“ Nach einer kurzen Pause fuhr der Jäger fort: „Klar habe ich in den Medien gelesen, dass es solche „Nazi-Prozesse“ gibt. Aber, das auch ich erwischt werde, damit habe ich nicht gerechnet. Eine dämliche Verharmlosung! Es tut mir aufrichtig leid. Was ich getan habe, war falsch. Nie wieder mache ich so etwas!“
15 Monate bedingte Haft, 4.500 Euro Geldbuße
Auch wenn der Burgenländer glaubhaft machen konnte, nicht mit nationalsozialistischem Gedankengut zu sympathisieren, wurde er wegen seiner verbotenen WhatsApp-Chats von den Geschworenen mit 8 : 0 Stimmen für schuldig erklärt. Das Urteil: 15 Monate bedingte Haft sowie Bezahlung von 4.500 Euro Geldbuße und 500 Euro Gerichtskosten. Sowohl Staatsanwältin als auch Täter akzeptierten den Spruch, daher ist die Strafe bereits rechtskräftig.
Besonders aktiv während Corona-Quarantäne
Ebenso in Rechtskraft erwachsen ist das Urteil des zweiten Angeklagten. 12 Monate bedingte Haft, 2.400 Euro Geldbuße und ebenfalls die Erstattung von 500 Euro Gerichtskosten. Der Arbeiter aus dem Bezirk Jennersdorf, Anfang 50, hatte im Jahre 2020 insgesamt 112 Bildnachrichten und Fotomontagen mit NS-Sympathie-Aussagen verschickt. Manche verharmlosten Gräueltaten des „Nazi-Regimes“, einige waren pure Menschenverachtung. Dazwischen Adolf Hitler und NS-Symbole. Besonders aktiv punkto Bild-Versand in WhatsApp-Chats war der Beschuldigte während der Corona-Quarantäne-Zeit.
Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen
Vor Gericht zeigte er sich geläutert. Hatte er doch am 4. August die „KZ-Gedenkstätte Mauthausen“ besucht. Dazu von der Richterin befragt, erklärte der Burgenländer: „Seither habe ich eine andere Sichtweise auf all diese Geschehnisse. Ja, ich bin schuldig. Es tut mir leid. Ich war blöd!“ Auch dieser Schuld-Spruch der Geschworenen ging einstimmig mit 8 : 0 aus.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.