Coronavirus
Ausreisetestpflicht für Gemeinde Abfaltersbach

In der Gemeinde Abfaltersbach werden ein dynamisches Infektionsgeschehen verzeichnet. Ab 29. April tritt daher eine Ausreisetestpflicht in Kraft. | Foto: Screenshot Tirol dashboard
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Nach erhöhtem Infektionsgeschehen gilt ab Donnerstag, 29. April, 0 Uhr bis vorerst inklusive Sonntag, 9. Mai, 24 Uhr, eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes.

ABFALTERSBACH. Nachdem die Ausreisetestpflicht im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach mit Samstag, 24. April, endete, wurde eine solche heute, 28. April, wieder für die Gemeinde Abfaltersbach beschlossen.
„Mit Stand heute, Mittwoch, 28. April, 8.30 Uhr gelten in der Gemeinde Abfaltersbach 27 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Wir verzeichnen ein dynamisches Infektionsgeschehen, beobachten die epidemiologische Lage sehr genau und analysieren diese täglich. Wir haben entschieden, die gezielte Maßnahme der Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern, Infektionsketten zu unterbinden und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.

Vorerst bis 9. Mai

Die Ausreisetestpflicht tritt ab morgen, Donnerstag, 0 Uhr, bis vorerst inklusive Sonntag, 9. Mai, 24 Uhr in Kraft. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ausnahmen

Eine Durchreise durch die Gemeinde Abfaltersbach ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde, die dort vor Verlassen dieser Gemeinde positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.

Testangebot wird ausgebaut

Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, wird das Testangebot im Gemeindezentrum Abfaltersbach ausgebaut und steht vorerst bis 9. Mai 2021 am Dienstag, Donnerstag und Samstag jeweils von 7 bis 10 Uhr sowie Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 17 bis 19 Uhr zur Verfügung. Anmeldungen für einen Test im Gemeindezentrum zu den erweiterten Öffnungszeiten sind in Kürze unter www.tiroltestet.at möglich.

Lesen Sie auch: Ticker: Alle Entwicklungen in Tirol zum Corona-Virus auf einen Blick

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