Die volle Härte des Gesetzgebers

Die Abschiebung gut integrierter Asylwerber ist ein Thema das derzeit nicht nur Freunde, und Unterstützer von Flüchtlingen betrifft, sondern zunehmend auch Arbeitgeber, die wertvolle Mitarbeiter verlieren. Auch beim Arbeitsmarktservice bedauert man, dass diese Personen nicht in Österreich bleiben, ja nicht einmal ihre Ausbildung abschließen dürfen.

Obwohl die Wirtschaft diese Arbeitskräfte dringend braucht, weil sie vor allem in Tourismusbetrieben tätig sind, gibt es für diese Menschen keine Ausnahmeregelungen. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Im Asylverfahren werden Fluchtgründe geprüft - ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gewährt keinen Anspruch auf einen legalen Aufenthalt. Die rigiden Kriterien für ein Bleiberecht treffen auf diese Personen meist (noch) nicht zu.

Es macht daher wenig Sinn, die Abschiebungen zu beklagen. Hier hilft nur, wenn der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen ändert.

Siehe dazu den Beitrag von der Pressekonferenz des AMS: Positive Entwicklung am Arbeitsmarkt

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