Silvester
In diesen Pinzgauer Gemeinden sind private Feuerwerke erlaubt

Jedes Jahr wird von neuem entschieden, welche Gemeinden private Feuerwerke zu Neujahr erlauben und welche nicht. Dieses Jahr erlauben es elf Gemeinden. (Symbolbild) | Foto: Pixabay
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  • Jedes Jahr wird von neuem entschieden, welche Gemeinden private Feuerwerke zu Neujahr erlauben und welche nicht. Dieses Jahr erlauben es elf Gemeinden. (Symbolbild)
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Das Jahr neigt sich so langsam dem Ende zu und somit steigt die Vorfreude auf Silvester. Seit einigen Jahren spalten sich aber die Meinungen, ob nun ein Feuerwerk zur Feier dazu gehört oder nicht.

PINZGAU. Viele sehen Feuerwerke als Umweltbelastung und unnötiger Stress für Tiere, andere sind der Meinung, dass man ohne nicht ins neue Jahr feiern kann. Fakt ist aber: die meisten Pinzgauer Gemeinden erlauben keine Feuerwerke im Ortszentrum. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (das sind zum Beispiel Schweizer Kracher, Knallfrösche, etc) sind im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern steht es zwar frei, eine Ausnahmegenehmigung zu erlauben, aber immer weniger Gemeinden entschließen sich dazu. 

Wo sind Feuerwerke erlaubt und wo nicht? 

Heuer haben sich elf von 28 Pinzgauer Gemeinden dazu entschlossen, das Abschießen der Feuerwerke der Kategorie F2 zu erlauben. Darunter sind die Gemeinden: Krimml, Neukirchen, Hollersbach, Stuhlfelden, Niedernsill, Piesendorf, Fusch, Rauris, Lofer, Unken und Lend. Genauere Informationen zu den Ausnahmeregelungen und Uhrzeiten, findet man auch auf der jeweiligen Gemeinde-Webseite.

Die Meinungen spalten sich, ob ein Feuerwerk zu Neujahr dazu gehört oder nicht. (Symbolbild) | Foto: Pixabay
  • Die Meinungen spalten sich, ob ein Feuerwerk zu Neujahr dazu gehört oder nicht. (Symbolbild)
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Folgende Gemeinden haben heuer keine Ausnahmegenehmigung erteilt: Wald im Pinzgau, Bramberg, Mittersill, Uttendorf, Kaprun, Zell am See, Bruck, Taxenbach, Maishofen, Saalfelden, Dienten, Leogang, Maria Alm, Saalbach-Hinterglemm, St. Martin bei Lofer, Viehhofen und Weißbach bei Lofer.

Worauf man achten sollte 

Zur Kategorie F2 gehören jene Feuerwerkskörper, welche eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Diese dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ebenso sollen und dürfen solche Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verwendet werden.

Wirst du heuer selbst Feuerwerkskörper abschießen?

Auch ist es nicht gestattet, Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Altersheimen, Tierheimen und landwirtschaftlichen Objekten abzuschießen. Ebenfalls sollte man diese Feuerwerke nicht in der Nähe von leichtentzündlichen oder explosionsgefährdenden Gegenständen, Anlagen und Orten abfeuern.

Wer nicht wirklich bereit ist, dass neue Jahr nur mit einem Glas Sekt zu beginnen, hat die Option auf öffentliche Veranstaltungen und Feuerwerke zurück zu greifen. Diese werden in einigen Gemeinden veranstaltet. Eine Auswahl von Events im Pinzgau findest du hier: 

Übersicht aller Silvester und Neujahr Events in Salzburg 2023

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