Das sind die Strafen bei beeinträchtigtem Fahren
Lenker führten Suchtgift im Wagen mit

Bei Kontrollen im Bundesland Salzburg waren Lenker durch Suchtgift beeinträchtigt und führten geringe Mengen davon im Fahrzeug mit. (Symbolfoto) | Foto: pixabay.com
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  • Bei Kontrollen im Bundesland Salzburg waren Lenker durch Suchtgift beeinträchtigt und führten geringe Mengen davon im Fahrzeug mit. (Symbolfoto)
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Bei Verkehrskontrollen im Pinzgau stellten Beamte in den letzten Tagen gleich zweimal Beeinträchtigungen bei Lenkern fest. Zwei Lenker führten zudem eine geringe Menge an Suchtgift im Wagen mit.

PINZGAU. Als Polizeibeamte am Mittwoch, den 17. Jänner, in Stuhlfelden Kontrollen durchführten, zeigte ein 57-jähriger Lenker Symptome einer Beeinträchtigung. Da der Alkotest negativ verlief, wurde bei dem Mann ein Drogenschnelltest durchgeführt. Nachdem dieser positiven anschlug wurde in der folgenden klinischen Untersuchung die Fahruntauglichkeit des 57-Jährigen bestätigt. Zudem konnten die Beamten im Wagen des Lenkers geringe Menge an Suchtgift sicherstellen.

Sämtliche mitgeführteSuchtgifte wurden von den Beamten sichergestellt. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
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Klinische Untersuchungen verweigert

Kurz nach Mitternacht des 18. Jänners musste zudem eine Polizeistreife in Uttendorf einer Pkw-Lenkerin den Führerschein abnehmen. Die 34-Jährige hatte nach einem positiven Drogenschnell die anschließenden klinischen Untersuchung verweigert. Außerdem führte die Lenkerin, die den Beamten durch Symptome einer Beeinträchtigung auffiel, und ihr Beifahrer auch eine geringe Menge Suchtgift mit.

Weil die 34-Jährige die klinischen Untersuchungen verweigerte, musste ihr von den Beamten der Führerschein entzogen werden. | Foto: ÖAMTC
  • Weil die 34-Jährige die klinischen Untersuchungen verweigerte, musste ihr von den Beamten der Führerschein entzogen werden.
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Rechtsfolgen bei festgestellter Beeinträchtigung

Laut dem ÖAMTC droht einem Fahrzeuglenker, der durch Suchtgift beeinträchtigt ein Fahrzeug in Betrieb nimmt oder lenkt eine Verwaltungsstrafe von 800 bis 3.700 Euro. Bei erstmaliger Begehung wird zudem die Entziehung der Lenkberechtigung für ein Monat entzogen.

Bei der Verweigerung der Vorführung zum Arzt oder der Blutabnahme, zieht das Geldstrafen und eine Entziehungsdauer der Lenkberechtigung nach sich. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
  • Bei der Verweigerung der Vorführung zum Arzt oder der Blutabnahme, zieht das Geldstrafen und eine Entziehungsdauer der Lenkberechtigung nach sich. (Symbolbild)
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Darüber hinaus muss man nach erstmaliger Begehung ein Verkehrscoaching zur Bewusstmachung der besonderen Gefahren des Lenkens von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss oder Suchtgiftbeeinträchtigung und dessen Folgen absolvieren.

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Strafen bei Verweigerung

Verweigert man die Vorführung zum Arzt oder die Blutabnahme, zieht dies eine Verwaltungsstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro nach sich und die Entziehungsdauer der Lenkberechtigung beträgt laut ÖAMTC mindestens sechs Monate.

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