Ortsreportage Taxenbach
Mit der Markterhebung konnte zoll- und mautfrei gehandelt werden
Im 14. Jahrhundert wurde Taxenbach als Markt geführt - damit hatte die Gemeinde viele Vorrechte und Privilegien.
TAXENBACH (vor). Taxenbach wird schon 1323 als Markt bezeichnet, weil der Erzbischof "ober dem Markt" eine Festung bauen wollte. Die Märkte hatten schon früher im Mittelalter viele Vorrechte und Privilegien. Die Bauern mussten ihr Vieh auf den Markt treiben. Krämerei, Handel, Ausschank von Getränken und Gewerbe waren fast ausschließlich den Märkten vorbehalten.
Die Bürger durften maut- und zollfrei mit ihren Waren Handel treiben und auch ihr Gewerbe ausüben. Manchmal wurde den umliegenden Bauern aufgetragen, jährlich eine gewisse Menge Schmalz oder andere Lebensmittel zu einem ermäßigten Preis an die Bürger abzuliefern. Es gab da ein Bürgerschmalz, das die Bauern um 12 Kreuzer das Pfund liefern mussten.
Die Warenmärkte wurden ursprünglich am Tag des Kirchenpatrons abgehalten, daher heißen die Jahrmärkte oft auch "Kirchtag". Allmählich wurden die Vorrechte des Marktes auch auf den Gau übertragen. 1558 wurden die Marktprivilegien für Taxenbach genauer bestimmt: Es durften drei Vieh- und 12 Monatsmärkte gehalten werden. Dies galt bis 1634.
1833 ließ Kaiser Franz I. mit einer großen weißen Lederurkunde mit Riesensiegel den Pferdemarkt wieder einführen.
Quelle: Josef Lahnsteiner
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