Auch Sprengmittel sichergestellt
Polizei deckt Drogenhandel im Pinzgau auf

Neben den Drogen wurde zudem Kriegsmaterial und Sprengmittel bei den Beschuldigten sichergestellt. | Foto: Polizei Salzburg
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Die Polizei im Pinzgau konnte einen großen Suchtmittelhandel aufdecken. Gegen vier Pinzgauer wird nach dem Suchtmittelgesetz Anzeige erstattet, weiters wurden zwei Beschuldigte nach dem Waffen- und Verbotsgesetz angezeigt. 

PINZGAU. Die Suchtgiftermittler des Bezirkspolizeikommandos Zell am See nahm im März erstmals Ermittlungen gegen einen 25-jährigen verdächtigen Pinzgauer auf. Langwierige Erhebungen in Zusammenarbeit mit dem LKA führten schließlich im Juli zur Festnahme des Mannes. Anfang und Mitte August konnten drei weitere Pinzgauer im Alter von 32, 42 und 27 Jahren festgenommen werden. Der 27-Jährige wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Den vier Beschuldigten sowie einem weiteren 27-Jährigen aus dem Bezirk Bludenz wird Suchtmittelhandel mit mehr als 13 Kilogramm Marihuana, mehr als fünf Kilo Speed und 70 Gramm MDMA im Gesamtwert von rund 250.000 Euro vorgeworfen. 

Die Polizei deckte einen Drogenhandel mit einem Gesamtwert von 250.000 Euro auf. | Foto: Polizei Salzburg
  • Die Polizei deckte einen Drogenhandel mit einem Gesamtwert von 250.000 Euro auf.
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Weiters wurden insgesamt 45 Suchtmittelabnehmer im Bezirk Zell am See ausgeforscht. Bei fünf Hausdurchsuchungen in Zell am See und Voralberg wurden zudem zahlreiche Datenträge, mehr als zwei Kilogramm Marihuana, 350 Gramm Speed, rund 200 Tabletten mit psychotropen Stoffen und eine abgeerntete Indoor-Plantage mit mehreren Aufzuchtanlagen sichergestellt. Außerdem wurden Sprengmittel und Kriegsmaterial beschlagnahmt. Ebenso wurde Bildmaterial nach dem Verbotsgesetzt sichergestellt.

Die Beschuldigten wurden auch nach dem Waffengesetz angezeigt.  | Foto: Polizei Salzburg
  • Die Beschuldigten wurden auch nach dem Waffengesetz angezeigt.
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Anzeige wurde erstattet

Der 25-Jährige, der 32-Jährige und der 42-Jährige wurden nach ihren Festnahmen über Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Salzburg überstellt. Dort befinden sie sich auch aktuell noch. Gegen die Drei wird Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz erstattet. Gegen den 25-Jährigen zusätzlich nach dem Waffengesetz. Gegen den 32-Jährigen wird neben dem Waffengesetzt auch nach dem Verbotsgesetz Anzeige erstattet. Die 27-Jährigen werden auf freien Fuß nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt.

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