Weitere Risse
Problemwölfe könnten bald im Pinzgau abgeschossen werden
Seit Mitte Mai wurden 35 Schafe und Ziege von einem oder mehreren Wölfen im Pinzgau gerissen. Vier von sechs Fällen seien dabei bereits von einer DNA-Analyse bestätigt worden, bei den anderen seien die Spuren eindeutig. Aus diesem Grund geht heute die Verordnung des Landes in Begutachtung, wodurch die Entnahme von Problemwölfen ermöglicht werden soll.
PINZGAU. Zuletzt wurde am 18. Juni zehn Lämmer im Gemeindegebiet von Rußbach am Pass Gschütt gerissen. Experten gehen davon aus, dass sich drei bis vier Wölfe im Bundesland aufhalten. Um nun weitere Vorfälle dieser Art zu vermeiden, wird die Verordnung eine Woche lang begutachtet, um Problemwölfe entnehmen zu können. Dies würde den letzten Punkt des "Wolfmanagementplan" des Landes Salzburg abharken.
Verordnung als Sofortmaßnahme
Die Betroffenen Landwirte der Nutztier-Risse werden vom Wolfsbeauftragten des Landes intensiv beraten und unterstützt, die Entlastung für die Bauern sei aber nur durch die Entnahme von Problemwölfen möglich, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek. Dies wäre nur kurzfristig eine Lösung, langfristig müsse das System geändert und Gesetze angepasst werden, damit wolfsfreie Zonen in den Almgebieten entstehen. Das würde diesen Sommer nicht mehr erreicht werden, aber schnelles Handeln durch die Verordnung sei eine praktikable Sofortmaßnahme, so Svazek.
Vier-Wochen-First zur Entnahme
Für die Verordnung wurde von den Experten des Landes nach den Kriterien in der FFH-Richtlinie der EU geprüft, ob der Wolf im Pinzgau ein Problemwolf ist. Dies wurde für zutreffend erklärt. Somit soll in den Wildregionen 5.1 Steinernes Meer-Hundsstein, 5.2 Schneeberg-Hochglockner-Hochkeil, 5.3 Blühnbach-Imlau, 4.3 Reiter Steinberge-Weißbach, 4.1 Loferer und Leoganger Steinberge sowie 3.3 Pinzgauer Schieferalpen Ost, der Abschuss erlaubt werden. Ab Inkrafttreten der Verordnung könnten dort in einem Radius von zehn Kilometer um erfolgte Nutztier-Risse, innerhalb von vier Wochen Problemwölfe entnommen werden. Bei jedem neuen Vorfall startet die Vier-Wochen-Frist erneut.
In Zukunft schneller Handeln
Damit man in Zukunft schneller Handeln könnte, solle die Erlassung der Verordnung rascher erfolgen. Weder die Sachlage noch die Inhalte der Stellungnahme werden sich in zukünftigen Fällen wesentlich ändern. Deswegen soll die Begutachtungsfrist entfallen, erklärt Marlene Svazek. Dadurch sei sie überzeugt, dass für Bauern wertvolle Zeit gewonnen wird und rascher gehandelt werden kann. Weiters würde man auch an einer weiteren Verordnung für die Region um Rußbach arbeiten.
So geht es weiter:
Mit dem 20. Juni startet die Begutachtungsfrist der Problemwolf-Verordnung. Für eine Woche haben somit alle die Möglichkeit, ihre Stellungnahme dazu abzugeben. Danach werden die Stellungnahmen gesichtet und die Verordnung danach erlassen.
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