Wohnbauförderung neu - die wichtigsten Infos
Am 14. Jänner beschlossen die Regierungsparteien die Vorentscheidung für die neue Wohnbauförderung, bereits gestern, am 15. Jänner, fand in Mittersill die erste Info-Veranstaltung statt.
MITTERSILL / SALZBURG (cn). Mit LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne), LH-Stv. Christian Stöckl (ÖVP) und Landesrat Hans Mayr (Team Stronach) waren es die zuständigen Politiker höchstpersönlich, die das Ganze vorstellten und sich den Fragen der Bürger stellten.
Unterstützung von Experten
Unterstützung erhielt das Trio von den Experten Karl Huber, dem Direktor der Wohnbaugesellschaft "Heimat Österreich", sowie von Herbert Rinner (SIR - Salzburger Institut für Raumordnung bzw. Land Salzburg).
Etwa 100 Besucher
Rund 100 Leute aus der Region waren zur Auftakt-Veranstaltung in das Nationalparkzentrum in Mittersill gekommen.
Die Gründe für ihr Interesse waren unterschiedlich: Teils waren es junge Leute, die schon beim Hausbauen sind bzw. in Bälde ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen möchten. Teils waren es auch die Eltern der Betroffenen oder Menschen, die einen Zubau bzw. eine Sanierung geplant haben. Erschienen sind aber auch Mitarbeiter von Banken, die ihren Kunden genaue Auskunft geben möchten.
Einige Gemeindeverteter
Gesichtet wurden auch einige Oberpinzgauer Gemeindevertreter, darunter Bgm. Sonja Ottenbacher aus Stuhlfelden oder Vize-Bgm. Volker Kalcher aus Mittersill. Ottenbacher: "Ich möchte bestens informiert sein, denn natürlich werde ich seitens der Bevölkerung immer wieder einmal auf das Thema angesprochen."
Nachfolgend die wichtigsten Erkenntnisse des Abends, die angesichts der Komplexität des Themas insgesamt alles andere als vollständig sind:
• Das neue Wohnbaugesetz tritt mit 1. April 2015 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge gestellt werden.
• Das Land investiert in die neue Wohnbauförderung pro Jahr insgesamt 140 Millionen Euro.
• Bei der Förderung für Eigentumserwerber handelt es sich um eine Einmalzahlung, die nicht zurückbezahlt werden muss.
• Die Höhe dieser Einmalzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab - Anzahl der Kinder, wachsende Familie… Zuschläge gibt es zum Beispiel für eine energieeffiziente Bauausführung oder für verdichteten Wohnbau. Förderungen in Höhe von bis zu etwa 60.000 Euro sind dadurch möglich.
• Voraussetzung: Das Land braucht bei einer Antragstellung nur die Bestätigung der jeweiligen Bank, dass das Bauvorhaben ausfinanziert ist. Es wird kein jährlicher Einkommensnachweis mehr verlangt.
•Thema Sanierung: Um hier in den Genuss der Einmalförderung zu kommen, müssen Rechnungen von Professionisten vorgelegt werden.
• Der Antrag auf eine Förderung muss bereits vor Beginn des Bauvorhaben bzw. eines Eintumswohnungskaufs bzw. einer Sanierung gestellt werden.
• Das Geld aus dem Fördertopf kommt neben Eigentumserwerbern auch Wohnungsmietern zugute. Menschen, die in Altwohnungen derzeit zu viel Miete zahlen, werden in Zukunft weniger Geld für die Miete ausgeben müssen (Betriebskosten sind logischerweise nicht betroffen).
• Bei neuen geförderten Mietwohnungen wird die Miete zu Beginn etwas höher sein, dafür wird es nicht mehr zu den alljährlichen eklatanten Mieterhöhungen kommen.
• Auch die Wohnbauhilfe fällt in den Topf der neuen Wohnbauförderung. Die Menschen sollen sich nicht scheuen, Wohnbauhilfe zu beantragen. Die diesbezügliche Verdienstobergrenze wurde enorm angehoben.
Das Ziel des Landes ist es, dass pro Jahr 900 bis 1.000 neue Mietwohnungen bzw. rund 600 Einheiten im Eigentumsbereich gefördert werden.
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