Salzburger Landeskorrespondenz
Offene Sporthallen im Sommer
Neue Förderung des Landes unterstützt Gemeinden / Bewegung macht keine Ferien
SALZBURG. Nach den strikten Maßnahmen, um die Corona-Pandemie einzudämmen, stehen auch im Sport weitere Lockerungen an. Das Land Salzburg setzt zahlreiche Schritte, um die sportlichen Aktivitäten der Bevölkerung zu unterstützen, denn Bewegung ist in jedem Alter einfach ein Lebenselixier. So wurden schon 800.000 „Corona-Euro“ für Vereine ausbezahlt. Und nun fördert das Land auch die Öffnung der Sporthallen im Sommer.
„Seit Jahren wird darüber diskutiert, dass die Sporthallen im Sommer öffnen sollen. Wir setzen nun als Land Salzburg ein Signal und unterstützen die Gemeinden, über die Ferienzeit die Anlagen, auch in den Schulen, offenzuhalten. Uns ist wichtig, dass Sport und Bewegung im Sommer keine Ferien machen“, betonen die zuständigen Landesräte Maria Hutter und Stefan Schnöll.
Schnöll: „Vereine profitieren.“
Alle 119 Salzburger Gemeinden sind für die Förderung antragsberechtigt. Sie können damit die Öffnung ihrer Sporthallen über die Sommerzeit finanzieren. Unterstützt wird auch der Betrieb von Schulsporthallen, die zumindest das Ausmaß einer Normturnhalle haben, das sind 27 mal 15 Meter. „Viele Vereine sind auch im Sommer auf die Indoor-Möglichkeit angewiesen. Diese Förderung ist somit auch ein großer und wichtiger Schritt für den ehrenamtlich organisierten Vereinssport in Salzburg“, betont Landesrat Schnöll. Pro Gemeinde bis 9.000 Einwohner kann der Betrieb einer Halle gefördert werden, ab 9.000 Einwohnern zwei Hallen, in der Stadt Salzburg drei.
Hutter: „Wir freuen uns auf viele offene Turnhallen.“
Bildungslandesrätin Maria Hutter ließ sich für die Idee der offenen Turnhallen in den Schulen schnell begeistern: „Je mehr sich die Kinder bewegen, umso besser. Sie mussten heuer ja lange zu Hause bleiben, deswegen kann es nur von Vorteil sein, wenn sie die Schulsporthallen auch im Sommer nutzen können. So ist jeder Tag gut genützt, egal bei welchem Wetter.“
Förderkriterien
Pro Sporthalle wird die Öffnung von zumindest vier oder sechs Wochen gefördert. Dabei muss die Halle pro Woche an zumindest vier Tagen für mindestens 16 Stunden pro Woche für Vereine oder Personengruppen zugänglich sein. Die Förderung für das Vier-Wochen-Modell beträgt 1.000 Euro, für das Sechs-Wochen-Modell 1.500 Euro. Das Ansuchen benötigt auch eine Erklärung des Bürgermeisters, der Bürgermeisterin oder des zuständigen Stadtregierungsmitglieds über die geplanten Öffnungszeiten.
Unbürokratische Abwicklung für die Gemeinden
Das Formular, um für die Förderung anzusuchen, ist auf der Webseite des Landes zu finden. Einreichungen können bis 31. August 2020 an das Landessportbüro, Gstättengasse 10, 5020 Salzburg, E-Mail: sport@salzburg.gv.at, gerichtet werden. Der notwendige Schutz und die Einhaltung der nach wie vor wichtigen Hygienemaßnahmen werden aber nach wie vor oberstes Gebot sein, um einen sicheren Sommer bestmöglich zu bewerkstelligen. Abstand halten und regelmäßige Handhygiene, Räume gut durchlüften, das wird auch in den nächsten Wochen das beste Rezept gegen eine Ausbreitung des Corona-Virus sein und gilt natürlich auch im Sport.
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