RE/MAX Vortrag zu Immo-Preisen und Steuerreform

ZELL AM SEE. Abwechslungsreiche 90 Minuten erlebten die Immobilien-interessierten Zuhörer am 1. Oktober in der Wirtschaftskammer Zell am See. Die Immobilien-Expertin Frau Anita Petrovic MBA, der Rechtsanwalt Herr Mag. Heinrich Karre sowie die Notarin Frau Dr. Isabella Eberl erklärten in prägnanten Worten die Konsequenzen und Auswirkungen der Steuerreform für Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Vermieter oder Übergeber einer Immobilie. „Die vielen Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, bei der Immobilien-Ertragsteuer (Immo-ESt.), bei den Abschreibungen und möglichen Verteuerungen bei Schenkung oder Erbschaft von Immobilien waren die brennendsten Themen des Abends“, erklärte die Immobilen-Expertin und Chefin vom Büro RE/MAX Homes in Zell am See, Brucker Bundesstraße 5.

Immo-Markt im Bezirk Zell am See um 13% gewachsen
Immobilien-Expertin Frau Anita Petrovic MBA beleuchtete auch den aktuellen Immobilienmarkt in Österreich, in Salzburg und im Bezirk Zell am See: Im ersten Halbjahr 2015 wechselten im Bezirk Zell am See 320 Wohnungen mit einem Durchschnittspreis von 205.907,00 €. 81 Einfamilienhäuser im Bezirk Zell am See kosteten im Schnitt 335.444,00 €. Die Preise für Wohnungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 % gestiegen. Die Einfamilienhauspreise haben um 21,7 % zugelegt. Die Datenbasis für den RE/MAX ImmoSpiegel kommt aus allen Kaufverträgen des Amtl. Grundbuchs der letzten 5 Jahre.

Die Auswirkungen der Steuerreform und Auswege
Besonders gespannt wurden die geplanten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und der Immobilien-Ertragsteuer aufgenommen: Die Immo-ESt soll dem Vernehmen nach von 25% auf 30% steigen. „Bei der Grunderwerbsteuer wird die Berechnungsbasis umgestellt, vom 3-fachen Einheitswert zum Verkehrswert. Damit kann eine Verbilligung für Objekte unter 250.000,00 € erfolgen. Für Objekte mit einem höheren Verkehrswert wird es wahrscheinlich teurer. Im Einzelfall, je nachdem wie hoch der konkrete Einheitswert und der konkrete Verkehrswert der Liegenschaft sind, ist das zu überprüfen“, erklärt Frau Anita Petrovic MBA.
Leider soll das auch für Schenkungen und Erbschaften unter Angehörigen kommen und damit eine Art Erbschaftsteuer darstellen. Auch Ideen dazu wurden aufgezeigt: Eine Schenkung, solange der günstigere Steuertarif noch gilt, mit Wohn- und Fruchtgenussrecht und Veräußerungsverbot für die Nachfolger. Eine andere Überlegung ist ein Verkauf noch zum alten, günstigeren Steuertarif und dann eine einfache Erbschaft in Form von Geld. Für beides benötigt man aber eine gesicherte Wertermittlung – womit sich der Kreis zum Thema Marktsituation und Immobilienwert schließt.

Text & Foto: Wirtschaftskammer Zell am See

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