Novelle der Heizungsanlagenverordnung 2014

Mit der Novelle der Heizungsanlagenverordnung 2014 sind künftig zusätzliche Überprüfungen für Heizungsanlagen ab 20 Kilowatt Nennwärmeleistung erforderlich. Dieser Mehraufwand bei der Überprüfung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die unter anderem auf eine Verbesserung der Energieeffizienz der Heizungsanlage abzielt. So müssen zusätzlich die Heizungspumpe, die Regelung der Wärmeverteilung und die Dimensionierung der Heizungsanlage überprüft und berechnet werden. Wird von den Prüforganen ein relevantes Verbesserungspotential im Heizungssystem gesehen, wird die Durchführung einer Energieberatung empfohlen. Hierfür können z.B. die Energieberatung Salzburg http://www.salzburg.gv.at/energieberatung oder andere Beratungsstellen kontaktiert werden. Die Erweiterung der Überprüfung von Heizungsanlagen dient vorrangig dem Ziel, Brennstoffe einzusparen und den Energieverbrauch zu reduzieren.

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