Einmalige Hilfe für werdende Mütter
Werdende Mütter, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 600 Euro beantragen.
Neben einer umfassenden Beratung durch Diplom-SozialarbeiterInnen werden auch die finanziellen Verhältnisse erhoben. Ist der verbleibende Lebensunterhalt gleich bzw. geringer als ein fiktiver Anspruch nach dem Salzburger Mindestsicherungsgesetz kann ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag und die Auszahlung der Unterstützung erfolgt ca. 12 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.
Einmalige Hilfe nach der Geburt in Ausnahmefällen
Eine einmalige Unterstützung nach der Geburt – innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes - kann nach eingehender Abklärung in Ausnahmefällen in Höhe von 400 Euro gewährt werden.
Ausnahmefälle können sein:
Mütter ohne Ansprüche auf Familienleistungen oder Kinderbetreuungsgeld: z.B. Asylwerberinnen, ausländische Studentinnen
Infos & Antrag: Referat für Familien und Generationen des Landes, Tel. 0662/8042-5421; 0662/87 12 27 (Beratungstelefon)
www.salzburg.gv.at/themen/gv/fam_referat/mat_foerderungen.htm
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