Änderung bei Hotelprojekten
Bad Hofgastein setzt Maßnahmen für leistbares Wohnen
Die Gemeinde Bad Hofgastein hat die Zimmeranzahl von "Beherbergungsgroßbetrieben" halbiert und somit kann die Gemeindevertretung bereits beim Bau von kleineren Hotels ein Veto einlegen. So soll laut Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer (ÖVP) der Wohnraum in Salzburg wieder leistbar werden.
BAD HOFGASTEIN. Die Erweiterung des Tourismus in Bad Hofgastein scheint kein Ende zu nehmen und das treibt die Wohnkosten deutlich in die Höhe. Damit Einheimische nicht unter einer Flut von neuen Hotels begraben werden und somit das Wohnen in Bad Hofgastein nicht mehr leistbar ist, greift in der Pongauer Gemeinde nun das neue Salzburger Raumordnungsgesetz. Ab sofort müssen Hotels bereits ab einer Größe von 60 Zimmern von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Gemeinde Bad Hofgastein erhält mehr Mitspracherecht
Um sogenannte Beherbergungsgroßbetriebe zu errichten, sieht das Salzburger Raumordnungsgesetz vor, dass die Gemeindevertretung dem Bau zustimmen muss. Als Großbetrieb gilt eine Beherbergung ab 120 Zimmer beziehungsweise 240 Betten. Seit 2020 ist es den Gemeinden jedoch möglich, Hotelprojekte ab 60 Zimmern als Großbetriebe anzusehen.
Die Gemeinden Kaprun (Pinzgau) und Wals-Siezenheim (Salzburg-Stadt) machen bereits von dieser Option gebrauch. Nun hat sich auch Bad Hofgastein dazu entschieden, den Schwellenwert zu halbieren. Somit hat die Gemeinde im Gasteinertal ein viel größeres Mitspracherecht, wie sich der Tourismus ausbreiten kann.
Leistbares Wohnen
ÖVP-Klubobmann und Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer sieht in dieser Maßnahme einen Schritt, wie man Salzburg wieder leistbarer machen kann: "Diese Möglichkeit mittels Halbierung des Schwellenwerts, ist ein Teil jenes umfassenden Maßnahmenbündels, mit dem wir in Salzburg leistbares Wohnen schaffen wollen, indem sichergestellt werden soll, dass in Salzburg kein potentiell vorhandener Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird."
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