Gut Beraten
Den Steuerberater darf man von der Steuer absetzen
Der Steuerexperte Thomas Wohlschlager erklärt, wann es sinnvoll ist, sich an einen Steuerberater zu wenden und welche Vorteile dies für Kleinunternehmen haben kann.
ALTENMARKT. Im vergangenen Jahr waren auf Grund der Covid-19-Hilfsmaßnahmen Steuerberater besonders gefragt. Doch welche Unterstützung darf man sich erwarten und warum ist es gerade für kleine Unternehmen sinnvoll, sich diese zu holen? Wir haben bei Thomas Wohlschlager von der Steuerberatung ECA Mag. Pichler und Partner in Altenmarkt nachgefragt.
BEZIRKSBLÄTTER: Herr Wohlschlager, welche Hilfeleistung bekommt man von einem Steuerberater?
THOMAS WOHLSCHLAGER: Der Steuerberater fungiert als „One-Stop-Shop“ für alle betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen von der Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung über den laufenden Betrieb bis zur Betriebsaufgabe bzw. -übergabe. Steuerberater sind die zentrale Anlaufstelle für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Sie sind darüber hinaus aber auch Vermittlungsstelle zwischen dem Unternehmen und Behörden sowie anderen Stellen wie zum Beispiel Notaren, Rechtsanwälten und der Wirtschaftskammer. Wichtig ist, bereits rechtzeitig vor der Unternehmensgründung Kontakt zu einem Steuerberater aufzunehmen, um von Anfang an die bestmögliche Struktur zur Umsetzung der Geschäftsidee zu schaffen.
BEZIRKSBLÄTTER: Wo liegen die Vorteile für KMUs und EPUs?
THOMAS WOHLSCHLAGER: Gerade in Kleinunternehmen und EPUs sind die Unternehmer selbst fast rund um die Uhr für ihr Unternehmen im Einsatz. Da ist es wichtig, sich voll auf die Geschäftstätigkeit konzentrieren zu können und die laufende Buchhaltung sowie Fragen rund um die laufenden steuerlichen Pflichten in die Hände von Profis zu geben. Dies sorgt für Entlastung und spart Zeit und Kosten, weil sich die Unternehmer selbst auf ihr Geschäft und ihre Kunden konzentrieren können.
BEZIRKSBLÄTTER: Geben Steuerberater auch Hilfe zur Selbsthilfe?
THOMAS WOHLSCHLAGER: Selbstverständlich. Im Zuge eines Erstgesprächs wird ausgelotet, welche Aufgaben der Steuerberater erledigen soll und welche Aufgaben vom Unternehmer selbst erledigt werden. Der Steuerberater kann ein „Full-Service-Package“, also Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss, laufende Beratung und Finanzplanung bieten oder für ganz spezielle Fragestellungen bzw. in speziellen Unternehmenssituationen wie beispielsweise Betriebsübergaben zur Verfügung stehen. Wichtig ist eine klare Aufgabenverteilung und Abgrenzung. Es muss klar definiert werden, wer für was verantwortlich ist.
BEZIRKSBLÄTTER: Welche Überlegungen sollte man bei der Wahl seines Steuerberaters treffen?
THOMAS WOHLSCHLAGER: Bei der Wahl des Steuerberaters sollten ganz klar fachliche Expertise des Steuerberaters und Vertrauen in den Steuerberater im Vordergrund stehen. Wie so oft ist die günstigste Lösung auf lange Sicht dann oft doch eine teure. Steuerberater begleiten ihre Mandanten von Anfang an bis zur Betriebsaufgabe oder -übergabe. Da muss selbstverständlich auch die persönliche Chemie zwischen Unternehmer und Steuerberater passen.
BEZIRKSBLÄTTER: Zum Schluss haben wir noch eine sehr wichtige Frage. Kann man die Steuerberatung eigentlich von der Steuer absetzen?
THOMAS WOHLSCHLAGER: Ja, Steuerberatungskosten sind zur Gänze steuerlich abzugsfähig. Dabei ist es egal, ob man Unternehmer ist oder als Dienstnehmer eine steuerliche Beratung in Anspruch nimmt. Durch die Inanspruchnahme eines Steuerberaters ergibt sich also ein doppelter steuerlicher Vorteil.
Zur Person
Thomas Wohlschlager und sein Kollege Stefan Walchhofer geben regelmäßig in den Bezirksblättern Pongau Tipps zum Thema Steuern und welche Sonderfälle besondere Aufmerksamkeit brauchen. Wohlschlager hat Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Salzburg studiert, wo er nach seinem Abschluss als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt war. Bereits während seines Studiums war er auch bei einer international tätigen Wirtschaftsprüfungskanzlei in München beschäftigt. Nach seinem Abschluss in Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität in Linz war er bei Ernst & Young in Wien beschäftigt. 2013 kam er zu der Altenmarkter Kanzlei ECA Mag. Pichler und Partner wo er 2015, nach seiner erfolgreiche Steuerberaterprüfung, zum Partner und Geschäftsführer aufstieg. Wohlschlager ist Autor und Herausgeber zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre und nebenberuflich seit mehr als 10 Jahren als Dozent für Bilanzierung an der Fachhochschule Salzburg tätig.
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