Gartenhäuschen ohne Bauverfahren
Ein solches Verfahren können sich Gartler in Zukunft ersparen FLACHGAU (mek). Der Antrag, kein Bauverfahren mehr fürs Aufstellen von Gartenhäuschen durchzuführen, ist kürzlich einstimmig angenommen worden. "Konkret soll in Zukunft die Errichtung eingeschoßiger Garten-, Geräte- und Spielhäuschen im Bauland mit einer maximalen Grundfläche von zehn Quadratmetern ohne Bewilligung möglich sein – natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Nachbarschaftsrechte eingehalten werden", so LAbg....