Erhöhte Waldbrandgefahr
Die Waldbrandverordnung wurde ausgerufen
Trockene Hitzeperioden erhöhen die Waldbrandgefahr. Seit Mitte Juli ist die Waldbrandverordnung in Kraft getreten - Rauchen und das Entzünden von offenem Feuer ist im Wald nun verboten.
REGION. Grundsätzlich wird zwischen natürlichen und durch den Mensch ausgelösten Waldbränden unterschieden. "In Österreich wurden im Schnitt der letzten Jahre 85% der Waldbrände von Menschen verursacht", weiß Michael Sabadello vom Abschnittsfeuerwehrkommando Purkersdorf.
Die Ursachen
Häufige Ursachen sind achtlos weggeworfene Zigaretten, Abbrennarbeiten, Sonnwend- oder Lagerfeuer, die außer Kontrolle geraten, Brandstiftung, Feuerwerkskörper, gerissene Stromleitungen oder Funkenflug von Zügen. "In Österreich entstehen etwa zehn Prozent aller Waldbrände durch Brandstiftung", so Sabadello.
Natürliche Auslöser
"Entgegen der landläufigen Meinung, ist die Brandauslösung durch Glasflaschen oder -scherben unwahrscheinlich, wie Untersuchungen gezeigt haben. Die wichtigste und in Österreich einzig relevante natürliche Ursache für Waldbrände sind Blitzschläge", führt der Feuerwehrmann weiter. "In den Wienerwald-Gemeinden ist durch den Laubwald die Gefahr z.B. zu trockenen Schwarzkiefernwälder etwas geringer", so Förster Fritz Holzinger.
Sofort anrufen
Sollte man einen Waldbrand entdecken, gibt Michael Sabadello folgende Anweisungen: "Umgehend die Feuerwehr über 122 verständigen, möglichst genaue Ortsangaben machen auch wenn dies im Wald fallweise schwierig ist. Wenn möglich und abschätzbar dann auch mitteilen, ob Personen bzw. Gebäude gefährdet sind und wie weit sich der Waldbrand ausgebreitet hat." Besser ein Anruf zu viel als zu wenig - also auch bei Verdacht anrufen. Sollte es dann doch nicht brennen, hat das keine Folgen für den Anrufer.
Vorbeugende Maßnahmen
"Wichtig ist auch das Abstellen von Fahrzeugen. Keinesfalls Einfahrten usw. blockieren, Einsatzfahrzeuge brauchen eine Fahrspur, um zum Brandherd zu kommen", weiß Förster Holzinger. "Das Land erarbeitet gerade eine Einsatzplanung zur Waldbrandbekämpfung und große Forstbetriebe wie die Bundesforste schulen auch Ihre Mitarbeiter bei gemeinsamen Übungen mit der Feuerwehr", so Holzinger.
Letzter Waldbrand in der Region
"Mitte März kam es zu einem Waldbrand in Mauerbach im Bereich "Mödihütte". Dieser Brand dehnte sich durch den herrschenden starken Wind rasch aus. Trotz der aufwändigen und rund 8km langen Anfahrt gelang es den Feuerwehren den Brand relativ rasch unter Kontrolle zu bringen", erinnert sich Sabadello. Es musste ein Pendelverkehr mit Tanklöschfahrzeugen zum nächsten Hydranten, welcher über eine Forststraße in rund 1km erreichbar war, eingerichtet werden. Nach Angaben des zuständigen Försters war insgesamt etwa 1 Hektar Wald abgebrannt.
Das gilt jetzt
Bei aufrechter Waldbrandverordnung ist jegliches Feuerentzünden, als z.B. auch Grillen sowie Rauchen, im Wald verboten. Ist die Waldbrandverordnung nicht aufrecht, so wäre das Rauchen im Wald, jedoch nicht aber das Wegwerfen einer Zigarette, erlaubt. Auch das Entzünden eines offenen Feuers wäre an ausgewiesenen Grill- oder Zeltplätzen sowie auch in gewissem Rahmen gestattet.
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