Corona Ampel
Bezirk Ried im Innkreis leuchtet rot, Verschärfungen treten Sonntag in Kraft

Die Corona-Ampel leuchtet für den Bezirk Ried nun rot. | Foto: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Die Corona-Ampel leuchtet für den Bezirk Ried nun rot.
  • Foto: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Am Donnerstagabend (22. Oktober 2020) wurden nach der Sitzung der Ampel-Kommission sechs Oberösterreichische Bezirke auf rot gestellt – darunter auch der Bezirk Ried.

RIED (nagl). Vergangenen Freitag (16. Oktober 2020) sprang die Corona-Ampel für den Bezirk Ried von gelb auf orange. Seither stieg die Zahl der positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen im Bezirk Ried stark an. In der Sitzung der Ampel-Kommission wurde nun beschlossen, Ried auf rot zu schalten, was "sehr hohes Risiko" bedeutet. In den orangen Bezirken Braunau, Freistadt, Eferding, Steyr-Land und Urfahr-Umgebung herrscht "hohes Risiko". Kirchdorf wurde von grün auf gelb geschaltet – somit gibt es keine grünen Bezirke mehr in Oberösterreich. Von Seiten des Landes Oberösterreich sind keine weiteren Maßnahmen geplant – außer denen, die bereits gelten (siehe unten).

Verschärfung der Maßnahmen ab 25. Oktober

In Österreich gibt es derzeit eine Verdoppelung der Neuinfektionen innerhalb von drei Wochen, wenn der Trend nicht abreiße, bedeutet das 6000 Neuinfektionen im Dezember, so Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer Pressekonferenz am 19. Oktober. Die deutlich steigenden Infektionszahlen machen laut Bundesregierung weitere Maßnahmen in Österreich notwendig – "die Situation ist eine sehr ernste. Wir müssen daher jetzt alles tun, um gegenzusteuern und einen zweiten Lockdown zu verhindern".

  • Bei privaten Veranstaltungen dürfen ab Sonntag, 25. Oktober, 0 Uhr, maximal 6 erwachsene Personen im Indoor- und maximal 12 erwachsene Personen im Outdoor-Bereich zusammentreffen. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz könne und dürfe diese Regelung in privaten Wohnungen nicht kontrolliert werden, aber es gebe die dringende Empfehlung sich daran zu halten.
  • Bei professionellen Veranstaltungen, wie im Theater oder bei Fußballspielen der österreichischen Bundesliga, gelten die Maximalgrenzen von 1.000 Personen im Indoor- und 1.500 Personen im Outdoor-Bereich.
  • Die Mund-Nasenschutz-Maske ist während der kompletten Veranstaltung zu tragen. Zudem dürfen keine Speisen und Getränke ausgegeben werden. Beerdigungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Zudem können die Landeshauptmänner weitere Verschärfungen veranlassen. Vergangene Woche haben Landeshauptmann Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander neue Maßnahmen für Oberösterreich festgelegt, die seit 20. Oktober gelten:

  • Maximal zwei Besucher pro Heim-Bewohner: das verpflichtende Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken durch Besucher, Fiebermessen beim Eingang, die Bekanntgabe von Kontaktdaten durch die Besuchern zur Optimierung des möglicherweise erforderlichen Kontaktpersonen-Managements sowie eine verbesserte Schulung der Mitarbeiter bezüglich der Hygieneerfordernisse. Je Bewohner und Tag sind höchstens zwei Besuchspersonen zulässig.
  • verpflichtende Registrierung in der Gastronomie
  • Von „gravierenderen Maßnahmen“, wie einer Sperrstundenvorverlegung soll vorerst abgesehen werden. Auch „Teil-Lockdowns“ oder Alkoholverbote seien derzeit nicht angedacht.

Schulen bleiben oberösterreichweit auf "gelb"

„Schulen, Kindergärten und Horte werden zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin noch nicht als überwiegende Infektionsherde gesehen, wurde in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und dem BMBWF festgelegt, dass für die orangen sowie roten Bezirke die Bildungsampelfarbe Gelb bleibt“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander.

"Mit Stand 23. Oktober 2020, 00:01 Uhr sind in ganz Oberösterreich 304 Schülerinnen und Schüler, 77 Pädagoginnen und Pädagogen sowie zehn weitere schulbezogene Personen derzeit Corona positiv. Die 391 Fälle verteilen sich auf 165 Schulstandorte."

Nachdem aktuell selbst bei Schulampelfarbe Grün das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes außerhalb der Klassen- und Gruppenräume vorgeschrieben ist, gelten ab Dienstag, 27. Oktober 2020, für alle Schulen weiterhin dieselben Hygiene- und Präventionsmaßnahmen wie bisher.

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