Verdacht auf Amtsmissbrauch
Ex-Bürgermeister und ehemaliger Amtsleiter von Hohenzell freigesprochen
RIED. Sowohl dem Ex-Bürgermeister, als auch dem ehemaligen Amtsleiter von Hohenzell wurde von der Staatsanwaltschaft Missbrauch der Amtsgewalt in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich vorgeworfen. Laut Anklageschrift sollen die beiden zwischen 2001 und 2015 in 25 Fällen keine Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren für Baugründe eingehoben haben. Dadurch sollen die Gemeinde Hohenzell und das Land Oberösterreich finanziell geschädigt worden, wobei der Betrag mit 81.000 Euro beziffert wurde. Das Land Oberösterreich hatte dies bereits im September 2016 angezeigt. Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitarbeiter der Gemeinde wurden im Laufe der vergangenen Jahre eingestellt. Der Verhandlungstermin im Juni 2020 wurde vertag. Die Staatsanwaltschaft sowie beide Verteidiger hatten zusätzliche Beweisanträge gestellt. Bei der nun stattgefundenen Verhandlung vor einem Schöffensenat wurden beide Angeklagten freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eindeutiger Freispruch für den Ortschef
"Der Freispruch meines Mandanten war kein Freispruch im Zweifel, sondern völlig eindeutig", so Peter Vogl, Anwalt des ehemaligen Ortschefs. "Die Nichtvorschreibung der Beiträge hat stattgefunden, weil das Gemeindeamt auf einen neuen Flächenwidmungsplan gewartet hatte. Die Prüfer der Gemeindeaufsicht des Landes Oberösterreich hatten dies jahrelang auch nicht beanstandet", so Vogl.
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