Familien- und Berufspendler haben's schwer
Obernbergerin startet Petition gegen "Grenz-Chaos"

Die Grenzsituation zehrt an den Nerven vieler: komplizierte Auflagen, die sich ständig ändern, machen das Pendeln zur Arbeit oder Besuche bei der Familie über der Grenze zum bürokratischen Aufwand. Lena Berger aus Obernberg will das ändern.  | Foto: BRS/Doms
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  • Die Grenzsituation zehrt an den Nerven vieler: komplizierte Auflagen, die sich ständig ändern, machen das Pendeln zur Arbeit oder Besuche bei der Familie über der Grenze zum bürokratischen Aufwand. Lena Berger aus Obernberg will das ändern.
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OBERNBERG. Lena Berger (20) aus Obernberg, Bezirk Ried, studiert in Passau und pendelt regelmäßig zur Universität sowie zu ihrem Freund in Vilshofen. Die aktuelle Grenzsituation ist für sie besonders schwierig, wie sie sagt. Speziell auch aufgrund der "komplizierten Auflagen, die sich ständig ändern". Deshalb hat die 20-Jährige die Petition "Offenhaltung der Grenzen zwischen OÖ/Bayern und Passierbarkeit für alle Anwohner" gestartet. Innerhalb eines Tages gab es über 400 Unterzeichner. 

"Für mich ist die Lage äußerst unangenehm", schildert Lena Berger. "Und offensichtlich auch für viele weitere Menschen aus dem Bezirk Ried und aus den umliegenden Bezirken." Oft mehrmals am Tag müsse sie die Grenze überqueren. Durch die Regelungen werde ihr Weg zur Universität erschwert und die Beziehung zum Partner ziemlich sowie der Kontakt zu Freunden in Deutschland teilweise auf digitale Kommunikation beschränkt. "Partner und Bezugspersonen sind für das menschliche Wohl essentiell", sagt sie. "Und ich denke, dass es keinen Unterschied macht, ob mein Partner 30 Kilometer weg innerhalb Österreichs wohnt oder ob ich dazu 30 Kilometer über die Grenze fahren muss." 

Das Ziel ihrer Petition: "Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, wie drastisch diese Grenzraumpolitik ist, und dass Bayern und Oberösterreich zusammengehören. Man sollte nicht mit doppelten Auflagen und einer Unmenge an Bürokratie bestraft werden, nur weil man die Bezugsperson auf der anderen Seite der Grenze hat, zumal man bei jeder Grenzüberquerung wie ein Schwerverbrecher beäugt wird. Man sollte die Grenze als Grenzraumbewohner, beispielsweise am Autokennzeichen erkennbar, ohne Schwierigkeiten und ohne Angabe von Gründen passieren dürfen", erklärt die 20-Jährige. 

2000 Unterschriften möchte Berger mindestens sammeln. Dann ergeht das Ansuchen an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Landeshauptmann Thomas Stelzer sowie den Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und den deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn.

Link: Hier geht's zur Petition "Offenhaltung der Grenzen zwischen OÖ/Bayern und Passierbarkeit für alle Anwohner" von Lena Berger

Das gilt für Grenzpendler:

Berufspendler: Gemäß den neuen Einreisebestimmungen für Österreich, die seit 10. Februar 2021 in Kraft sind, müssen sich Pendler, das sind sowohl Personen, die von Bayern nach Österreich zur Arbeit einpendeln als auch umgekehrt, wöchentlich auf das Corona-Virus testen lassen und online registrieren. Der Test darf nicht älter als sieben Tage sein. Ist kein Test vorhanden, muss dieser innerhalb von 24 Stunden nachgereicht werden. Näheres dazu hier. 

Hier geht's zur Online-Registrierung (Pre-Travel-Clearance für Österreich)

Familienbesuche in Deutschland: Sind für 72 Stunden ohne Test- und Quarantänepflicht möglich bei Verwandten ersten oder zweiten Grades: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister; sowie bei Verschwägerten ersten oder zweiten Grades: Schwiegereltern, Schwiegerkinder; sowie bei Ehegatten bzw. Lebensgefährten.
Die Rückreise nach Österreich ist ebenfalls ohne Quarantäne möglich, wenn der Besuch mindestens monatlich zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners erfolgt. Es ist aber wie bei den Berufspendlern nach aktueller Verordnung seit 10. Februar 2021 ein negativer Test (nicht älter als sieben Tage) sowie eine Registrierung nötig. 

Familienbesuche in Österreich: Wollen bayerische Bürger Verwandte 1. und 2. Grades (siehe oben) in Österreich besuchen, gelten die gleichen Regeln: Sie müssen sich nach österreichischer Verordnung registrieren und brauchen ein negatives Testergebnis. Bei der Rückkehr nach Deutschland sieht die bayerische Verordnung vor, dass keine Quarantänepflicht besteht, wenn der Besuch nicht länger als 72 Stunden gedauert hat. Aber Achtung: Dauert der Besuch länger als 24 Stunden, muss die Rückreise nach Deutschland angemeldet werden unter www.einreiseanmeldung.de. Nach dieser Anmeldung wird automatisch Quarantäne verordnet und die zuständige Kreisverwaltungsbehörde klärt, ob ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss – bei Familienbesuchen unter 72 Stunden ist das ausdrücklich nicht nötig, wie die BezirksRundschau vom Stadtamt Passau erfahren hat.

ACHTUNG: Oben genannte Verordnungen betreffen Oberösterreicher, die nach Bayern pendeln und umgekehrt. Für andere österreichische Bundesländer können andere Verordnungen geltend werden, wie etwa für Tirol.

Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Mit Wirkung ab Sonntag, 14. Februar 2021, 0:00 Uhr gelten weite Teile von Tirol als Virusvarianten-Gebiet. Einreisende, die sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, bereits bei Einreise über einen negativen Testnachweis zu verfügen. Auch hier darf die Abstrichnahme längstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein.
Hier mehr dazu

Die Grenzsituation zehrt an den Nerven vieler: komplizierte Auflagen, die sich ständig ändern, machen das Pendeln zur Arbeit oder Besuche bei der Familie über der Grenze zum bürokratischen Aufwand. Lena Berger aus Obernberg will das ändern.  | Foto: BRS/Doms
Lena Berger (20) aus Obernberg im Innkreis hat eine Petition für die Offenhaltung der Grenzen zwischen OÖ und Bayern und Passierbarkeit für alle Anwohner gestartet. | Foto: Foto: Berger
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