Rechtswidrig abgeschossen?
Wirbel um entlaufene Kühe in Mörschwang
- Laut aktuellen Infos sind noch sechs Tiere frei unterwegs.
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Zwölf entlaufene Kalbinnen sorgen derzeit im Bezirk Ried für Aufsehen. Der Grund: einige der Tiere wurden bereits erschossen, allerdings von Jägern anstelle von Polizisten und ohne die nötige Erlaubnis der Bezirkshauptmannschaft.
MÖRSCHWANG, BEZIRK RIED. Zwölf Kalbinnen sollen einem Landwirt in Mörschwang vergangene Woche entlaufen sein. Der Landwirt rief umliegende Jäger zu Hilfe, um mittels Drohne nach den entlaufenen Rindern zu suchen. Nachdem die Tiere viele Stunden lang nicht eingefangen werden konnten, kontaktierte der Landwirt die Bezirkshauptmannschaft Ried. „Die Behörde wurde mit der Frage konfrontiert, ob der Abschuss durch einen Jäger erlaubt sei. Die klare Rechtsauskunft war und ist, dass ein Abschuss lediglich durch die Organe der Exekutive erlaubt ist, sofern eine Gefahr für Menschen droht“, schreibt die Bezirkshauptmannschaft auf Anfrage von MeinBezirk. Heißt im Klartext: Die Bezirkshauptmannschaft hat den Abschuss nicht erlaubt.
Jäger auf eigene Faust unterwegs?
Laut Informationen, die MeinBezirk vorliegen, wurde allerdings eine WhatsApp-Nachricht an die umliegenden Jagdleiter ausgeschickt. Mit dem Inhalt, dass von den zwölf Kalbinnen bereits sechs wieder eingefangen oder erschossen worden sein – der Rest sei noch unterwegs. „Sollten die Kalbinnen wo gesichtet werden, können sie geschossen werden“, hieß es klar und deutlich in der Nachricht. Nach dem Abschuss sollte außerdem umgehend ein Kehlschnitt beim erlegten Tier erfolgen.
Der zuständige Jagdleiter, der für die kursierende Nachricht verantwortlich war, verweist darauf, den Text auf Wunsch des betroffenen Landwirtes verfasst und abgeschickt zu haben. Dabei handelte es sich nicht um den Jagdleiter der Ökojagd.
- Laut aktuellen Infos sind noch sechs Tiere frei unterwegs.
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Polizei schießt nicht, aber ermittelt
Auch die Polizei ist bereits in diesem Fall involviert. Bezirkspolizeikommandant Gerald Eichinger bestätigt, dass die Exekutive in Mörschwang im Einsatz war: „Wir waren nicht zum Erlegen der entlaufenen Tiere vor Ort. Wir dürfen die Tiere nur im Sachverhalt der ‚Sachwehr‘ oder einer ‚Notstandshandlung‘ erlegen.“ Diese tritt ein, wenn Gefahr für die Öffentlichkeit besteht, etwa durch einen „wildgewordenen Stier“. Diese Regelung greift ebenso, wenn sich die Tiere in der Nähe von Zuggleisen oder Straßen befinden.
„Wenn die Tiere auf einer Weide oder im Wald stehen, dürfen sie nicht einfach so geschossen werden“,
stellt Eichinger klar. Die Polizei ermittelt in diesem Zusammenhang allerdings aufgrund eines anderen Strafgegenstands: „Momentan laufen Erhebungen, ob die Tiere nicht absichtlich freigelassen wurden“, so Eichinger. Die Staatsanwaltschaft Ried sei bereits informiert worden.
Kein Kommentar vom Bezirksjägermeister
Laut aktuellen Informationen sind noch sechs der entlaufenen zwölf Kalbinnen unterwegs. Bezirksjägermeister Rudolf Wagner wollte den Sachverhalt nicht kommentieren und verwies in diesem Zusammenhang auf die Polizei und die Bezirkshauptmannschaft.
- Landesjagdverband-Pressesprecher Christopher Böck rät, in solchen Situationen der Sicherheit die oberste Priorität einzuräumen.
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Böck: „Handeln, bevor etwas passiert“
Der Pressesprecher des Landesjagdverbands, Christopher Böck, betrachtet den Fall aus einer pragmatischen Sicht: „Wir müssen in solchen Diskussionen die Kirche im Dorf lassen. Frei laufende Rinder können zu einer echten Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden, wenn sie sich in der Nähe von Straßen aufhalten.“ Bevor ein Unglück passiert, über das man später diskutieren müsse, ist es aus seiner Sicht besser, schnell zu handeln.
Außerdem verweist Böck darauf, gehört zu haben, dass während der Situation ein Amtstierarzt vor Ort war und die Jäger um Hilfe gebeten habe. Nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Ried war dies allerdings nicht zutreffend.
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