Vater-Sohn-Streit eskalierte
Zwölf Jahre Haft für 22-Jährigen nach Totschlag

Es war bereits die dritte Hauptverhandlung im Prozess. | Foto: MeinBezirk
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Am 17. Juli fand der vierte und vorerst letzte Prozesstag gegen einen 22-Jährigen aus dem Bezirk Ried statt. Er soll seinen Vater im Zuge einer Auseinandersetzung erstochen und später auf einen Zellengenossen eingeschlagen haben. Die Geschworenen verurteilten den Mann zu zwölf Jahren unbedingter Haft samt Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

BEZIRK RIED. Der Angeklagte sitzt seit dem 18. Jänner 2024 fast durchgehend in Untersuchungshaft. Nach zwei Hauptverhandlungen und einem Lokalaugenschein am Tatort kam es am Donnerstag, 17. Juli, zum letzten Prozesstag. Im Zuge des „Gefängnisvorfalls“ wurden noch zwei weitere Zeugen befragt. Wie berichtet, soll der 22-Jährige im November 2024 einen Zellengenossen mehrfach geschlagen haben. Ein Mithäftling schilderte, dass das Opfer und der Angeklagte beide handgreiflich wurden und einander attackierten. Der zweite Zeuge, ein Justizwachebeamter, berichtet davon, dass im Bettbereich des 22-Jährigen ein Handy sowie ein Metallstück eines Schraubenschlüssels gefunden wurden. Letztes war aber nicht zweifellos dem Angeklagten zuzuordnen.

"Störung in der Persönlichkeitsentwicklung"

Anschließend fasste Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner ihre Gutachten zusammen: "Bis zum 14. Lebensjahr lief sein Heranwachsen unproblematisch ab, das Verhältnis zur Familie war normal. Danach begann er mit dem Konsum illegaler Substanzen." Der Vater wollte, dass er sich einen Job sucht und Verantwortung übernimmt. Die Mutter des 22-Jährigen stellte sich immer auf die Seite ihres Sohnes.

"Der Angeklagte kam in weiterer Folge immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Aber er fand immer wieder gute Gründe für seine Taten und fühlte sich nie schuldig."

Auch den Messerangriff am 18. Jänner verharmloste der 22-Jährige. Kastner diagnostizierte dem Angeklagten eine Störung in der Persönlichkeitsentwicklung – diese beginnt meist mit der Pubertät und könne nur schwer rückgängig gemacht werden. "Der Angeklagte sieht sich immer im Recht", so die Expertin. In der Tatnacht war der Angeklagte zurechnungsfähig, da er sich an alles sehr genau erinnern kann. Die Gerichtspsychiaterin ist davon überzeugt, dass der Beschuldigte, wenn die Möglichkeit besteht, wieder Menschen attackieren und berauben könnte. "Er hat kein Mitgefühl mit anderen", betont sie erneut.

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"Sie müssen entscheiden: Mord oder Notwehr?"

Danach endete die Hauptverhandlung mit den Schlussplädoyers. Staatsanwalt Jakob Hippmaier beschreibt den Angeklagten als "hochmanipulativ". Außerdem soll er seine Mutter immer wieder belogen haben. Die Verteidigung beharre weiterhin auf Notwehr, obwohl sein Vater ihn mit dem Gewehr nur "aus dem Haus vertreiben wollte." Als der Angeklagte eine Ladehemmung bemerkte, stürmte er mit einem Messer auf seinen Vater los. Die Gesellschaft müsse vor dem Angeklagten geschützt werden, so Hippmaier.
Der Anwalt des 22-Jährigen, Andreas Mauhart, schilderte in seinem Plädoyer den Tathergang aus der Sicht des Angeklagten. "Der Vater war von Anfang der Aggressor, er hat die ersten Watschn verteilt. Die Mutter schlichtete daraufhin den Streit", so Mauhart. Alles, was danach passierte, könne er nur mutmaßen: Seiner Ansicht nach wollte der Vater Amok laufen. Im Waffenschrank waren zwei Gewehre. Das spätere Opfer nahm absichtlich das Großkaliber: "Wenn ich Warnschüsse abgeben will, würde ich mich für die das Kleinkaliber entscheiden. Ein Großkaliber kann auch bei einem unbeabsichtigten Treffer großen Schaden anrichten. Er wusste, dass er damit jemanden schwer verletzen kann." Der 22-Jährige lauerte dem Vater nach den zwei abgegebenen Schüssen mit einem Messer auf und wollte ihm im Gerangel das Gewehr abnehmen. "Aber: Hat er eingestochen, bis der Vater sicher tot war, oder nur, bis er das Gewehr losließ?", so Mauhart zu den Geschworenen. Die Körperverletzung während der U-Haft war für den Verteidiger eine "wirklich dumme Aktion". Eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum war damit sicher. "Trotzdem müssen Sie entscheiden: War es Mord, oder Notwehr?", schließt der Verteidiger ab.

Zwölf Jahre unbedingte Haft

Nach der Beratung verkündete das Geschworenengericht sein Urteil: Der 22-Jährige wird wegen Notwehrüberschreitung zu zwölf Jahren unbedingter Haft verurteilt, zudem wird eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum angeordnet. Erschwerend war die Rückfälligkeit nach den Vorstrafen sowie die versuchte absichtlich schwere Körperverletzung. Das umfassende Geständnis wirkte sich strafmildernd aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

Die Historie zur Tat und zum Prozess:

22-jähriger Sohn legte Geständnis ab
War es Mord oder Notwehr?
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