Bezirk Rohrbach
Mopedschein entzogen: Statt der erlaubten 45 waren es 105 km/h

Foto: MB
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Zu laut, zu schnell, zu viele Unfälle: Rohrbacher Polizei führt Schwerpunktkontrollen bei Mopedfahrern durch.

BEZIRK ROHRBACH. Viele junge Menschen können es oft kaum erwarten, den 15. Geburtstag zu feiern. Denn dann ist es so weit: Nach einer positiv abgeschlossenen Prüfung bekommen sie den Mopedführerschein. Einer der ersten Schritte Richtung Unabhängigkeit. Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen sich auch Mopedfahrer an die Regeln halten. Doch das ist nicht immer der Fall, wie der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant Günther Hollin berichtet.

Seine Kollegen und er haben festgestellt, dass in der letzten Zeit viele Beschwerden eingelaufen sind. Vor allem der Lärm, der oft bis in die Nacht zu hören ist, stört viele Anrainer. "Im Bezirk Rohrbach sind sehr viele getunte Mopeds unterwegs", weiß Hollin. So führt die Rohrbacher Polizei nun Schwerpunktkontrollen durch. Aber nicht nur, aufgrund des zunehmenden Lärms, sondern vor allem auch wegen 16 Unfällen mit Personenschaden, die seit dem Frühjahr verzeichnet wurden.

Auf 105 km/h folgte Führerscheinentzug

"Wir wollen und müssen die Lenker und deren Eltern auf dieses Thema aufmerksam machen und sie dahingehend sensibilisieren. Denn oft sind die Jugendlichen auch viel zu schnell unterwegs", berichtet der Exekutivbeamte. Um an Ort und Stelle überprüfen zu können, welche Geschwindigkeiten die Mopeds erreichen, führen die Rohrbacher Polizisten einen mobilen Rollenprüfstand, sprich, eine "Walze", mit. Diese werde laut Hollin seit einiger Zeit vermehrt zum Einsatz gebracht. So wurde vor kurzem ein besonders schneller Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Das Resultat bei der Überprüfung: satte 105 statt der erlaubten 45 km/h. 

Welche Konsequenzen drohen hier? Heidi Gabriel, welche in der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach für die Abteilung Sicherheit und Verkehr zuständig ist, berichtet: "Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Kraftfahrzeuggesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) haben nicht nur verwaltungsstrafrechtliche Auswirkungen in Form von Geldstrafen, sondern wirken sich teils auch auf künftige Lenkberechtigungen aus." Mögliche Folgen für Moped-LenkerInnen, die sich nicht der StVO und den geltenden Bestimmungen entsprechend verhalten, können der Entzug der Lenkberechtigung bzw. des Mopedführerscheins sein.

"Gleichzeitig erfolgt eine Eintragung ins Führerscheinregister, die zur Folge haben kann, dass für eine bestimmte Zeit ein Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung abgelehnt werden muss, das heißt also, dass der Führerschein nicht gemacht werden kann", erklärt Gabriel. Die maximale Entzugsdauer und somit Sperre zur Lenkberechtigung beträgt 18 Monate. Die Verkehrsbehörde entscheidet dann je nach Schwere des Vergehens, wie lange dieser Zeitraum dauert.

Strafen bis zu 10.000 Euro

"Erfahrungsgemäß resultieren aus einem Vorfall meist mehrere Delikte, welche jeweils einzeln zu ahnden sind, wodurch sich durchaus beträchtliche Strafsummen ergeben können. Die Delikte beziehen sich meist auf die ungebührliche Lärmerregung, zu hohe Geschwindigkeiten sowie die verschiedensten Manipulationen am Fahrzeug", sagt die Abteilungsleiterin. Die Strafrahmen betragen bei diesen Delikten bis zu 10.000 Euro.

Oft sind die Mopeds auf einen Elternteil zugelassen, was zur Konsequenz hat, dass diese als Zulassungsbesitzer ebenfalls strafbar sind, da sie für den gesetzeskonformen Zustand der Fahrzeuge verantwortlich sind. Gabriel weist zudem auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz bei einem allfälligen Unfall hin.

Foto: MB
Günther Hollin ist stellvertretender Bezirkspolizeikommandant in Rohrbach. | Foto: Polizei Rohrbach
Heidi Gabriel ist die Leiterin der Verkehrs- und Sicherheitsabteilung bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach.
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