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Am 32. Dezember ist es zu spät!

ÖAAB-Bezirksobfrau Gertraud Scheiblberger weist darauf hin, dass mit Jahresende die Antragsfrist vieler Förderungen verstreicht.
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ÖAAB-Bezirksobfrau Gertraud Scheiblberger weist darauf hin, dass mit Jahresende die Antrags-frist vieler Förderungen verstreicht.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schöpfen mögliche finanzielle Unterstützungen aus Unwissenheit nicht aus. Der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB im Bezirk Rohrbach hat sich zum Ziel gesetzt, besonders auf wichtige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die nur mehr bis 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden können. Dabei ist wichtig zu wis-sen, dass es auf den Eingangsstempel der Behörden ankommt – das heißt, wer Anträge postalisch verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren. Bezirksobfrau Gertraud Scheiblberger: „Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB.“

Folgende Förderungen können bis 31. Dezember 2016 beantragt werden:

Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich für das Pendeljahr 2015
Alle oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer zurücklegen, erhalten je nach Entfernung zwischen 160 und 309 Euro. Wenn eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes er-worben wird, gibt es einen Öko-Bonus in der Höhe eines 30-prozentigen Zuschlages. Das steuer-pflichtige Einkommen darf im Beantragungsjahr 26.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Die Antragstellung ist auch online auf www.ooe.gv.at möglich. Das Land Oberösterreich gewährt diese Beihilfe, trotz Freifahrtmöglichkeit, auch Lehr-lingen und Praktikanten, wenn die Arbeitsstätte oder die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegen.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Lehrlinge, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Mo-nat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2015 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Schul- und Heimbeihilfe des Bundes

Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
Bereits ab der neunten Schulstufe kann man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytech-nischen Schule Heimbeihilfe beantragen, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten über zwei Stunden. Es gibt einen Grundbetrag von 1.380 Euro, der in bestimm-ten Fällen erhöht oder vermindert wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf 105 Euro Fahrtkos-tenbeihilfe. Für beide Beihilfen ist soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Diese kann unter www.schulbeihilfenrechner.at errechnet werden. Antragstellung für das laufende Schuljahr bis 31.12.2016 unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at.

Arbeitnehmerveranlagung
Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2011 den so genannten „Steuer-ausgleich“ durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversi-cherungsbeiträgen! Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Sanierungsscheck für thermische Sanierungen
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 50 Prozent führen. Das können zum Beispiel die Dämmung der Außenwände und der obersten und untersten Geschoßdecke oder der Austausch von Fenstern und Außentüren sein. Die Antragsstellung muss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und bis spätestens 31.12.2016 erfolgen. Das sanierte Gebäude muss älter als 20 Jahre sein. www.sanierungsscheck16.at

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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