Für Lokalbesuch oder Shopping
Lockdown-Ausflüge nach Bayern sind nicht erlaubt
Die Fahrten nach Bayern zum Shopping oder für einen Gasthausbesuch am 8. Dezember sind aufgrund der Corona-Situation nicht erlaubt.
BEZIRK ROHRBACH. Stattdessen plädieren Andreas Höllinger und Florian Grünberger, WK-Obmänner von Rohrbach und Schärding, dafür, regionale Betriebe zu unterstützen. Ausflüge nach Bayern sind in Anbetracht der geltenden Regelungen nicht gestattet. Die Gesundheitsbehörden werden am Marienfeiertag mit Unterstützung der Polizei das Einhalten der Vorschriften an der Grenze genau kontrollieren. Wird man angehalten, muss der Zweck des Auslandsaufenthaltes glaubhaft gemacht werden.
Bußgelder und Verwaltungsstrafen
Darüber hinaus werden beiderseits der Grenze Verstöße gegen die gesetzlichen Corona-Regelungen mit Bußgeldern und Verwaltungsstrafen geahndet. Die Wirtschaftskammer empfiehlt, sich über die aktuellen Regeln zu informieren, da wegen der neuen Omikron-Variante sowie des Infektionsgeschehens jederzeit Änderungen eintreten können. In Deutschland ist für Ungeimpfte die Anwendung der 2G-Regel angekündigt, womit es einen Lockdown für Ungeimpfte geben wird.
„An Betriebe vor Ort denken"
„Wir appellieren daher an alle Kunden, die Möglichkeit des regionalen Abhol- und Lieferservices oder die Schenkung von Gutscheinen zu nutzen und vom praktischen System ,Click & Collect‘ Gebrauch zu machen", sagen Grünberger und Höllinger. Beim Weihnachtseinkauf an die Betriebe vor Ort denken und regional handeln, müsse außerdem in dieser schwierigen Zeit das Gebot der Stunde sein. „Denn durch den Online-Einkauf bei heimischen Unternehmen, die praktischen Lieferservices, das Takeaway in der Gastro und die Gutscheinabholung beim regionalen Betrieb unterstützen wir unsere Wirtschaft vor Ort“, appellieren die WK-Obmänner aus Rohrbach und Schärding.
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