Energiepreise
Teuerungen um bis zu 70 Prozent für Private und Unternehmen
Viele Kunden wurden Ende des Vorjahres durch ihren Anbieter von Preiserhöhungen informiert beziehungsweise ihre Verträge einseitig gekündigt. Aufgrund eines Tarifangebots, das ein Leser aus Haslach übermittelt hat, haben wir uns beim Konsumentenschutz und im Bezirk umgehört.
BEZIRK ROHRBACH. Aus welchen Gründen ein Wechsel notwendig ist: Für Strom und Gas muss jetzt so tief wie nie zuvor in die Taschen gegriffen werden. Michael Kronlachner vom Konsumentschutz der Arbeiterkammer rät ganz klar von einem Anbieterwechsel ab, wenn er nicht zwingend notwendig ist. „Die Energie AG hat für ihre Bestandskunden bis Ende des Jahres eine Preisgarantie ausgesprochen. Diese sind derzeit extrem im Vorteil. Für Neukunden ist der Preis sehr hoch“, bestätigt Kronlachner die Plausibilität des Angebots, das uns zur Verfügung gestellt wurde. Der Energieexperte empfiehlt den Tarifkalkulator der E-Control, um einen halbwegs günstigen Preis zu finden. Er schätzt die Zahl derer, die im ländlichen Raum in Oberösterreich von Preissteigerungen betroffen sind, im einstelligen Prozentbereich. „Ab Jänner 2023 trifft das Thema auch die große Zahl der Bestandskunden“, so Kronlachner.
AK interveniert
Kleinere Lieferanten decken sich am Markt ein und müssen das hohe Preisniveau direkt an Kunden weitergeben. Die Energie AG hat laut Kronlachner vorausschauend zu günstigen Tarifen geordert. Als Folge des hohen zusätzlichen Energiebedarfs aufgrund der Neu- oder Wechselkunden seit Herbst 2021ergeben sich die hohen Preise für ebendiese Anfragen. Kostenersparnisse von alternativen Strom- und Gasanbietern werden bei einem jetzt notwendigen Wechsel teilweise teuer bezahlt. Die Anfragen bei der Arbeiterkammer haben sich mit den Preisen massiv erhöht. Werden – insbesondere bei kleineren Lieferanten – vertraglich festgelegte Preisgarantien oder Kündigungsfristen nicht eingehalten, schreitet der Konsumentenschutz ein. Interveniert werden auch fehlende vereinbarte Rabatte bei Schlussrechnung. „Es laufen Musterprozesse, wo Preisgarantien nicht eingehalten werden. Dass Anbieter Verträge einseitig kündigen, ist nicht kundenfreundlich, aber gesetzlich nicht verboten, wenn die Kündigungsfrist von acht Wochen eingehaltne wird“, betont der Konsumentenschutz-Experte.
Enorme Mehrkosten
Neben Privathaushalten sind natürlich auch Unternehmen in der Region von den steigenden Energie-Preisen betroffen. „Bei der Stromversorgung sind Standorte mit aufrechten Lieferverträgen nicht betroffen. Teilweise musste mit neuen Konditionen abgeschlossen und damit massive Kostensteigerungen akzeptieren. Bei Strom beträgt die Preissteigerung rund 70 Prozent“, informiert Ökofen-Firmenchef Stefan Ortner. Um der Abhängigkeit entgegen zu wirken, wurde hier bereits vor einigen Jahren begonnen, Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf den Hallendächern zu errichten. Mit der Standorterweiterung in Niederkappel werden diese Anlagen weiter vergrößert. Da die Produktion bei Ökofen nicht energieintensiv ist, sind die Kostentreiber bei Stahl, Holz und Kunststoff zu suchen. „Diese sind schon im Vorjahr stark gestiegen. Deshalb mussten wir, trotz aller Bemühungen, die Mehrkosten über einen Teuerungszuschlag weitergeben“, so die Unternehmensführung. „Wir gehen aber davon aus, dass sich die Lage in der zweiten Jahreshälfte entspannen wird“, so Ortner.
Heizkostenzuschuss
Noch bis 9. Mai kann um den Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich angesucht werden. „Der Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich wird nach den vorgegebenen Richtlinien ausbezahlt. Dieser hat sich im letzten Jahr von 152 Euro auf 175 Euro erhöht. Es ist keine Erhöhung beziehungsweise zusätzliche Förderung in diesem Bereich vorgesehen“, informiert die Stadtgemeinde Rohrbach-Berg. Auch in Sarleinsbach gibt es keine neuen Zuschüsse. Die Gemeinde unterstützt allerdings zusätzlich zur Landesförderung, wenn ein Heizkessel getauscht oder eine PV-Anlage installiert wird. Auch die Anschaffung von Energiespeichern werden zusätzlich durch die Gemeinde direkt unterstützt. Der Gutschein über 150 Euro, den das Bundesministerium für Finanzen als Energiekostenausgleich an rund vier Millionen Haushalte verschickt, kann bei der Jahresabrechnung des Energieversorgers geltend gemacht werden.
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