Mordurteil
20 Jahre Haft für Mord an Salzburger Pensionistin
Am zweiten Verhandlungstag fiel gestern Abend das Urteil im Salzburger Mordprozess um die brutale Tötung einer Pensionistin in Maxglan mit 28 Messerstichen. Der 62-jährige Angeklagte erhielt 20 Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
SALZBURG. 2020 wurde eine 81-jährige Frau in ihrer Wohnung in Maxglan ermordet. Nach umfassenden Ermittlungen fand man im September 2021 den mutmaßlichen Täter durch eine groß angelegte DNA-Testung. Der 62-jährige bestreitet die Tat nach wie vor. Die Beweislast liegt jedoch schwer. Er wurde am Dienstag zu einer Haftstraße von 20 Jahren wegen Mordes verurteilt. Es wurde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt.
Der Mord
Im August 2020 wurde eine 81-jährige Salzburgerin tot in ihrer Wohnung in Maxglan aufgefunden. Ein besorgter Bekannter fand sie. Ihr Körper wies 28 Messerstiche auf und war in eine Stoffbahn eingewickelt worden. Monatelang tappte die Polizei im Dunkeln. Es wurden knapp 100 DNA-Abriebe am Tatort sichergestellt, von denen auch dreizehn als zu einer Person zugehörig bestimmt werden konnten. Ein Abgleich mit den internationalen Datenbanken brachte jedoch keine Übereinstimmung.
Die Wende brachte das Gutachten eines Kriminalpsychologen im Jänner 2021. Aufgrund dieses Gutachtens bat man alle alleinstehenden Männer, die zum Tatzeitpunkt im Wohnhaus gelebt hatten, einen DNA-Test zu machen. Es gab einen Treffer. Die dreizehn DNA-Spuren passten zu einem nun in Wiener Neustadt lebenden 62-Jährigen. Er musste sich diese Woche vor dem Salzburger Landesgericht für den Tod der 81-jährigen Pensionistin verantworten. Er bestreitet, die Tat begangen zu haben.
"Overkill"
Laut ORF, sprach Staatsanwältin Elena Haslinger bei der Tat von einem "Overkill- einem Übertöten". 25 der Messerattacken hätten den vorderen Oberkörper der Frau getroffen, drei Stiche den Rücken. Der Täter sei auf ihrem Brustkorb gekniet und habe immer wieder zugestochen. Das Messer durchstich Herzkammer, Herzbeutel, die Herzschlagadern und einige weitere Organe. Die Spuren würden zeigen, dass die schlanke Frau sich heftig gegen ihren Angreifer gewehrt habe. Sie starb an dem Blutverlust.
Putzfimmel
Ein weiterer wichtiger Punkt der Verhandlung war laut ORF der Putzfimmel des Angeklagten. Trotz des enormen Blutverlusts des Opfers sei ihre Wohnung penibel geputzt gewesen. Es müsse stundenlang gedauert haben, all das Blut zu entfernen. Der Angeklagte weißt laut Zeugenaussagen der Verhandlung am Dienstag einen extremen Putzfimmel auf. So gab zum Beispiel die Hausmeisterin an, dass als der Pensionist im Herbst 2021 auszog, seine Mietwohnung so sauber hinterlassen wurde, als heute dort nie jemand gewohnt. Weiters soll er eine auffällige Person gewesen sein und zum Beispiel alle Flecken im Stiegenhaus gezählt und sich dann über die 120 Flecken beschwert haben. Auch ein Auswaschen der Gemeinschaftsmülltonnen soll er gefordert haben. Diese Details um den Putzfimmel des Angeklagten passen gut zu der extremen Sauberkeit des Tatorts.
Verteidigung
Der Angeklagte gab in der Verhandlung am Dienstag laut ORF erneut an, die ermordete Frau nur vom Sehen gekannt zu haben. Er habe mit der Tat nichts zu tun. Zur Erklärung seiner DNA Spuren am Tatort gab er zu Protokoll, dass jemand seine DNA eingeschleust haben müsse. Seine Theorie sei, dass jemand sich an den Gegenständen, die er Tage zuvor im Erdgeschoss zur entsorgen abgestellt hatte, vergriffen habe. Dort wären sowohl Handschuhe als auch die für das Einwickeln der Leiche benutzte Stoffbahn dabei gewesen. Seine DNA müsse über die Handschuhe in die Wohnung des Opfers gekommen sein.
Das Urteil
Das Gericht schenkte gestern den Erklärungen des Angeklagten keinen Glauben. Ein Gerichtsmediziner erklärte, dass es höchst unwahrscheinlich sei, dass über einen Handschuh gleich 14 DNA-Spuren verbreitet werden können. Auch die Geschworenen konnte er mit seinen Behauptungen nicht überzeugen.
Das Gericht sprach den Angeklagten am Dienstagabend des Verbrechens des Mordes schuldig. Auch die acht Geschworenen stimmten einstimmig für schuldig. Er wurde zu 20 Jahren Freiheitsstraße verurteilt. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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