AK kritisiert: Arbeitsnehmer muss auch im Krankenstand erreichbar sein
Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofes (OHG) besagt, dass Arbeitnehmer in bestimmten Fällen auch während des Krankenstandes für die Firma erreichbar sein müssen. Die Salzburger Arbeiterkammer wehrt sich: "Krankenstand bleibt Krankenstand".
Für AK-Präsident Siegfried Pichler ist eines klar: "Für AK und ÖGB ist nicht daran zu rütteln, dass die Erreichbarkeit im Krankenstand die absolute Ausnahme ist und bleibt!"
Muss der Arbeitnehmer jetzt ständig erreichbar sein ?
Das OGH-Urteil hat bei vielen für Verwirrung gesorgt. Muss der Arbeitnehmer jetzt ständig erreichbar sein? "Das ist nicht der Fall", sagt Pichler. „Es wurde mit dem Urteil nur festgehalten, dass Arbeitgeber einen Mitarbeiter im Krankenstand kontaktieren können, wenn es um dringende Informationen geht, die zu einem wirtschaftlichen Schaden führen würden, wenn sie nicht geliefert werden. Und natürlich wenn die Kontaktaufnahme den Gesundungsprozess nicht gefährdet.”
Im Krankenstand muss man nicht erreichbar sein
AK-Arbeitsrechtsexperte Heimo Typplt erklärt die Situation mit einem Beispiel: Wenn der IT-Spezialist einer Firma krank zu Hause liegt, ist es rechtlich nicht unzulässig, ihn wegen einer Information, die extrem wichtig ist und die nur er hat, anzurufen.” Der Arbeitgeber muss bekanntgeben, welche Informationen und warum sie dringend benötigt werden.
Krankenstand bleibt Krankenstand
Arbeitnehmer müssen nur unter den formulierten Kriterien zur Verfügung stehen. Die Mehrheit wird davon nicht betroffen sein. Es gehe mehr um eine kleine Schicht von eher weit oben angesiedelten leitenden Angstellten, so Pichler.
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