Schlägerei am Nonntaler Sportplatz
Fußballplatz Salzburg Mitte gestürmt
- Am Sportplatz Salzburg-Mitte in Nonntal kam es zu einer Gruppenschlägerei.
- Foto: Salzburg Info
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Einsatzkräfte der Polizei mussten den Fußballplatz des Sportzentrums Nonntal nach einer Schlägerei bei einem Freizeitturnier räumen. Ein involvierter 32-jähriger Rumäne wurde bei dem Raufhandel erheblich verletzt.
SALZBURG. Bei einem Fußballturnier kam es am Sonntagnachmittag, 27. Oktober zu einer Auseinandersetzung unter mehreren "Fußballfans". Laut der Polizei und dem Roten Kreuz gingen bei einem Kleinfeld-Fußballturnier im Sportzentrum Salzburg Mitte in der Endphase eines der Spiele zu einem gewalttätigen Raufhandel zwischen mehreren Beteiligten. Dabei wurde nach unbestätigten Medienberichten ein 32-jähriger rumänischer Spieler unbestimmten Grades verletzt. Das Rote Kreuz Salzburg überstellte den Verletzten in das Landesklinikum Salzburg (SALK).
- Die Polizei ermittelt derzeit gegen einen 42-jährigen Rumänen als Haupttäter.
- Foto: Salzburg Info
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Streit unter Landsmännern
Bei den Beteiligten der Schlägerei soll es sich laut der Polizei um Besucher und Zuseher des Spiels gehandelt haben. Da bis zu zehn Personen an dem Raufhandel teilgenommen hatten, hat die Kriminalpolizei Salzburg die Ermittlungen aufgenommen. Diese forschte einen 40-jährigen Landsmann des Verletzten als mutmaßlichen Haupttäter aus. Bei Redaktionsschluss waren die Untersuchungen bisher nicht abgeschlossen.
- Der verletzte Rumäne wurde ins Landesklinikum gebracht.
- Foto: Rotes Kreuz Salzburg
- hochgeladen von Sabrina Moriggl
Strafen bei Körperverletzungen
Das Strafgesetzbuch regelt die Höhe der Strafe bei einer Körperverletzung. Eine solche Tat kann je nach Schwere der Verletzungen mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen ist.
Die konkrete Strafhöhe in jedem einzelnen Fall wird durch das Gericht festgelegt, das das Urteil fällt. Dabei gibt es immer einen Rahmen, innerhalb dessen das Gericht entscheiden muss. Bei einer Körperverletzung kann es also z.B. eine Strafe von drei Monaten oder auch von zwölf Monaten sein.
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