Handyparken – so funktioniert es
Ab 1. Oktober können Salzburger Parkgebühren auf die Minute genau via Handy entrichten.
SALZBURG (af). Ab Samstag nächster Woche kann in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Stadt auch mittels Handy gezahlt werden. Das „klassische“ Bezahlen an den bekannten Münzautomaten bleibt auch weiterhin möglich.
Minutengenaues Parken
Neben dem Mehr an Bequemlichkeit und der Unabhängigkeit vom Kleingeld liegt der größte Vorteil des neuen Sys-tems in der minutengenauen Abrechnung: Durch einen Anruf oder eine SMS jeweils zu Beginn und am Ende der Parkdauer kann diese beim „Mobilparken“ im Gegensatz zur „klassischen“ Variante exakt festgestellt und abgerechnet werden.
Kostenfrage noch unklar
Kurz vor Start des Mobilparkens ist die Kostenfrage noch nicht vollständig geklärt. Zwar bleibt der Parktarif mit 1,30 Euro pro Stunde gleich wie beim „klassischen“ Parkzettel, allerdings verlangen manche Anbieter von Handypark-Diensten eine monatliche Grundgebühr oder auch eine Transaktionsgebühr.
Sämtliche zur Auswahl stehenden Anbieter werden auf der Internetplattform www.mobil-parken.at, mit der die Stadt Salzburg beim Mobilparken zusammenarbeitet, aufgelistet. Interessierte müssen sich für einen dieser Anbieter entscheiden. Je nachdem, auf wessen Dienste die Wahl fällt, können unterschiedlich hohe Kosten entstehen. Während „Mobil Zahlen“ je nach Tarif eine entsprechende Grundgebühr verlangt, verzichten „Simty“ und „Park and More“ (noch) darauf.
Infos auf Internetplattform
Nach der Anmeldung bekommt man vom Anbieter seiner Wahl eine orangefarbene Vignette zugesandt, die den Parkwächtern signalisiert, dass es sich um einen „Mobilparker“ handelt. Klebt diese Vignette jedoch nicht an der Windschutzscheibe, kann es ganz schnell ein Strafmandat geben.
„Sache von zwei Sekunden“
„Unsere Kontrolleure werden also in Zukunft darauf achten, ob die orange Vignette geklebt ist“, erklärt Harald Eder, Landesdirektor des ÖWD-Salzburg. „Ist dies der Fall, so können sie innerhalb von zwei Sekunden überprüfen, ob sich der Mobilparker auch angemeldet hat.“
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