Erste Kreuzung in Salzburg
Mit dem Fahrrad geradeaus trotz roter Ampel

Geradeausfahren bei Rot ist an dieser Kreuzung in Schallmoos für Radfahrerinnen und Radfahrer erlaubt.  | Foto: Alexander Killer/Stadt Salzburg
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  • Geradeausfahren bei Rot ist an dieser Kreuzung in Schallmoos für Radfahrerinnen und Radfahrer erlaubt.
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Aufgrund einer Neuerung in der Straßenverkehrsordnung wird schrittweise die Regelung eingeführt, dass Radfahrer auch bei roter Ampel rechts abbiegen oder geradeaus fahren dürfen. In der Stadt Salzburg wird  die Regelung zum ersten Mal nun kurz vor Weihnachten an der Kreuzung Schallmooser Hauptstraße/Vogelweiderstraße umgesetzt. 

SALZBURG. Es gibt Neuigkeiten für Salzburgs Radfahrerinnen und Radfahrer: In Zukunft werden sie bei auch bei roter Ampel geradeaus fahren oder rechts abbiegen dürfen.

Neue Straßenverkehrsordnung

Seit 1. Oktober ist eine neue Novelle zur Straßenverkehrsordnung in Kraft. Diese ermöglicht der Behörde, Kreuzungen zu bestimmen, an denen Radfahrerinnen und Radfahrer auch bei roter Ampel rechts abbiegen oder geradeaus fahren dürfen.

Geradeaus mit dem Fahrrad bei Rot ist bald möglich.  | Foto: Alexander Killer/Stadt Salzburg

Für die Umsetzung dieser Gesetzesänderung wurden seitens des Kuratoriums für Verkehrssicherheit mit 1. Dezember entsprechende Einsatzkriterien definiert, die der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als Umsetzungsleitfaden dienen. In der Stadt Salzburg zum ersten Mal umgesetzt wurde dies laut der Stadt Salzburg nun kurz vor Weihnachten an der Kreuzung Schallmooser Hauptstraße/Vogelweiderstraße.

Geradeausfahren bei Rot ist an dieser Kreuzung in Schallmoos für Radfahrerinnen und Radfahrer erlaubt.  | Foto: Alexander Killer/Stadt Salzburg
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Hier dürfen nun Radfahrerinnen und Radfahrer und E-Rollerfahrerinnen und Radfahrer – sie zählen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch als Radfahrerinnen und Radfahrer– stadtauswärts trotz roter Ampel geradeaus weiterfahren.

Kein "Freibrief"

Als Freibrief für ungeregeltes Einfahren bei Rot ist das aber nicht zu sehen, erklärt Patrick Mitterer, Verkehrsjurist beim zuständigen Verkehrs- und Straßenrechtsamt der Stadt: „Wichtig ist, dass die Radfahrer:innen vor der Ampel anhalten und sich vergewissern, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet oder behindert werden. Besonders die Sicherheit der querenden Fußgänger:innen hat hier oberste Priorität.“

Was hältst du davon, dass zukünftig Radfahrer bei roter Ampel rechts abbiegen dürfen.

Erweiterung auf vier Standorte geplant

Aktuell ist geplant, die neue Regelung laut der Stadt Salzburg auf vier weitere Standorte im Stadtgebiet auszuweiten, die von der städtischen Verkehrsplanung unter anderem anhand der vorgelegten Liste der Radlobby geprüft und nun als umsetzbar vorgeschlagen wurden. Folgende Einsatzorte werden geprüft:

  1. Schallmooser Hauptstraße/Auerspergstraße
  2. Mirabellplatz/Schrannengasse
  3. Paracelsusstraße/Franz-Josef-Straße
  4. Schwarzstraße/Markus-Sittikus-Straße.

Die Entscheidung über Eignung der Standorte wird von der Behörde nach einem Lokalaugenschein der eingesetzten Expertenkommission bestehend aus Behörde, Polizei, Straßenerhalter und Betroffenen (z.B.: Öffentlicher Verkehr,…) getroffen. Weitere Standorte stehen zur Diskussion und sollen bis zum Start der Radfahrsaison im Frühjahr evaluiert werden.

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