Sektorales Bettelverbot tritt Dienstag in Kraft

Um die Betroffenen zu informieren, sind Sozialarbeiter der Caritas unterwegs und machen sie mit Flugblättern aufmerksam. | Foto: Stadt Salzburg
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Sozialarbeiter informieren Betroffene mit Flugblättern.

SALZBURG. Morgen, Dienstag, 2. Juni 2015, tritt das sektorale Bettelverbot in der Stadt Salzburg in Kraft. Von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr ist das Betteln in der Linzer Gasse, am Platzl, in der Getreidegasse samt den Durchgängen zur Griesgasse und zum Universitätsplatz, im Sterngässchen, Badergässchen, am Rathausplatz, in der Judengasse, auf der Staatsbrücke, auf dem Makartsteg und am Kommunalfriedhof untersagt.

Ebenso verboten ist Betteln von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr auf der Schranne, dem Grünmarkt und dem Lehener Wochenmarkt sowie am Rupertikirtag und Christkindlmarkt, hier jeweils von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Die entsprechende Verordnung des Gemeinderates wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Sie stützt sich auf § 29 Absatz 2 des Salzburger Sicherheitsgesetzes.

Sozialarbeiter erläutern Neuregelung

Um die Betroffenen zu informieren, sind Sozialarbeiter der Caritas unterwegs und machen sie mit Flugblättern aufmerksam. Darauf sind sowohl Fotos als auch Pläne der Neuregelung zur leichteren Verständlichkeit abgebildet.

Die Stadt Salzburg unterstützt sozialarbeiterische Maßnahmen für die Notreisenden mit 30.000 €. Sie finanziert auch ein Projekt der Diakonie in Rumänien mit 25.000 €. Darüber hinaus stehen 100.000 € für ein Notquartier für maximal 50 Personen zur Verfügung. Hier sind die Verhandlungen im Laufen.

Um die Betroffenen zu informieren, sind Sozialarbeiter der Caritas unterwegs und machen sie mit Flugblättern aufmerksam. | Foto: Stadt Salzburg
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