Landesgericht
28-Jähriger erhält zwölf Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Von 2019 bis 2021 soll der Angeklagte das Mädchen mehrmals missbraucht haben. | Foto: Symbolbild: Alexas_Fotos/Pixabay
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  • Von 2019 bis 2021 soll der Angeklagte das Mädchen mehrmals missbraucht haben.
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Am Salzburger Landesgericht wurde gestern Abend ein 28-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs zu zwölf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er soll die Tochter seiner Freundin mehrmals sexuell missbraucht haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

SALZBURG. Von 2019 bis Herbst 2021 soll ein 28-jähriger Mann aus Oberösterreich gegenüber der Tochter seiner Freundin drei sexuelle Übergriffe verübt haben. Das Mädchen war im Tatzeitraum fünf bis sieben Jahre alt. Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft.

Sexueller Missbrauch

Am Nachmittag des Dienstags, den 27. September, wurde ein 28-jähriger Oberösterreicher am Salzburger Landesgericht wegen Kindesmissbrauchs zu einer unbedingten Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Er soll sich von Anfang des Jahres 2019 bis Herbst 2021 mehrmals an der minderjährigen Tochter seiner Freundin vergangen haben. Laut Medienberichten war er in diesem Zeitraum in einer Haftanstalt in Suben in Oberösterreich und verging sich an dem Mädchen während einiger seiner Freigänge. Das Mädchen war in dem Tatzeitraum zwischen fünf und sieben Jahre alt. In drei Fällen wurde der Mann für seine Handlungen verurteilt. In einem Fall soll er nicht über den Versuch hinausgekommen sein. 4.000 Euro Teilschmerzensgeld wurden dem Missbrauchsopfer vom Schöffensenat zugesprochen.

Der Mann wurde am Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt. | Foto: Neumayr
  • Der Mann wurde am Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt.
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Das Urteil

Der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurden zu zwölf Jahren unbedingter Haft für den dreifachen schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen verurteilt. Weiters wurde er auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angeklagt und verurteilt. Von einigen weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Rechtsmittelerklärung der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft noch ausständig ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. | Foto: Gertraud Kleemayr
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