Mord an zwei Frauen
52-jähriger wird zu lebenslänglicher Haft verurteilt

Heute Nachmittag wurde das Urteil gegen den 52-jährigen verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig. | Foto: Philip Steiner
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Der 52-Jährige der vergangenes Jahr zwei Frauen in Wals-Siezenheim erschoss, wurde heute Nachmittag zu lebenslänglicher Haft und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

SALZBURG. Am Nachmittag des 28. Juli. 2022, etwas mehr als ein Jahr nach der blutigen Tat, wurde nun das Urteil verkündet. Der vorsitzende Richter Philipp Grosser befand den 52-Jährigen des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Der Fall

Am späten Abend des 5.5.2021 fuhr der Angeklagte zum Haus seiner Geliebten. Bewaffnet mit einer Pistole der Firma Glock betrat er das Gebäude. Er erschoss dort zuerst ihre 75-jährige Mutter und dann sie mit insgesamt elf Kugeln. Laut den Angaben des Angeklagten kam es vor Ort zu einem heftigen Streit mit der Mutter. Aufgrund dieser Auseinandersetzung sei die Situation eskaliert und er habe eine Art "Blackout" erlitten und sich bei der Tat nicht unter Kontrolle gehabt. Ein Nachbar, der die Schüsse gehört hatte, rief die Polizei. Der Angeklagte flüchtete. Er konnte jedoch im Rahmen einer Großfahndung ausfindig gemacht werden. Der Mann stellte sich der Polizei und gestand die Tat.

Mord oder Tat im Affekt. Die Entscheidung darüber wurde heute Nachmittag am Landesgericht gefällt.
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Geplant oder im Affekt

Hauptdiskussionspunkt der Verhandlung war, ob es sich um einen geplanten Mord oder eine Tat im Affekt hielt. Die Staatsanwältin Elena Haslinger argumentierte für einen Mord, da aus ihrer Sicht einige Punkte klar für eine geplante Tat sprachen. Beispiele für diese sind das Mitführen einer Waffe zu einem vermeintlich friedfertigen Besuch, das Tauschen der Waffen beim Fahrzeug sowie die einer Hinrichtung gleichende Tötung seiner Geliebten. Auch eine wenige Minuten nach der Tat versandte Sprachnachricht deutet darauf hin, dass der Angeklagte wusste, was er tat.

Im Kontrast dazu plädierte die Verteidigung auf eine Tat im Affekt. Der Verteidiger Andreas Schweitzer äußerte die Einschätzung, dass sein Mandant einfach sehr schwer verliebt gewesen sei und die immer wieder vorkommenden kritischen Situationen mit der Familie der Frau zu einer aufgestauten Wut und einer plötzlichen Entladung dieser geführt habe.

Der 52-jährige Salzburger wurde zu einer lebenslangen Haft und zur Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. | Foto: symboldbild pixabay
  • Der 52-jährige Salzburger wurde zu einer lebenslangen Haft und zur Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
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Das Urteil

Heute Nachmittag wurde nun nach einer dreitägigen Verhandlung das Urteil gefällt. Sowohl die Staatsanwältin Elena Haslinger als auch der Vorsitzende Richter Philipp Grosser und die beisitzenden Richterinnen hielten die Argumentation in Richtung Tat im Affekt nicht für glaubwürdig. Auch die Geschworenen sahen den Angeklagten als des Mordes schuldig.

Der Angeklagte wurde im Sinne der Anklage des Verbrechens des Mordes an den beiden Frauen für schuldig erkannt und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher angeordnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Salzburg verzichtete auf Rechtsmittel. Der Verteidiger gab vorerst keine Erklärung ab.


Weitere Infos zu dem Fall:

Explosive Tat im Affekt oder geplanter Doppelmord
Die Vorgeschichte hinter dem Tod zweier Frauen
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