Schnöll zieht Bilanz
8,9 Millionen Euro für Lärmschutz seit 2018
- Landeshauptfrau-Stellvertr. Stefan Schnöll
- Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
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Mehr Ruhe für Menschen entlang stark befahrener Straßen: Seit 2018 wurden in Salzburg rund 8,9 Millionen Euro für Lärmschutzmaßnahmen ausgegeben. Der größte Anteil entfällt auf den Flachgau. Neue Schutzwände entstanden zuletzt in sieben Gemeinden vom Pinzgau bis ins Salzburger Seenland.
SALZBURG. Wer unmittelbar an einer viel befahrenen Straße wohnt, erlebt Verkehr auch bei geschlossenen Haustüren als Geräuschkulisse im Wohnzimmer, im Garten oder beim Einschlafen. Um diese Belastung zu verringern, setzt das Land Salzburg auf zwei Wege. Schutzwände entlang der Straßen und Schallschutzmaßnahmen direkt an Wohngebäuden.
Seit Stefan Schnöll (ÖVP) 2018 als Verkehrslandesrat sein Amt angetreten hat, wurden nach der vorliegenden Landesbilanz rund 8,9 Millionen Euro dafür aufgewendet. Etwa 6,88 Millionen Euro flossen in Lärmschutzwände, weitere 2,03 Millionen Euro in objektseitigen Lärmschutz, insbesondere Schallschutzfenster und -türen. Damit entfielen rund drei Viertel der Mittel auf Maßnahmen direkt an den Straßen.
- Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll
- Foto: Land Salzburg
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Landeshaupfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll betont: „Das Mobilitätsbedürfnis der Menschen nimmt stetig zu. Umso wichtiger ist es, dass die Lebensqualität der Menschen, die entlang unserer Straßen leben, dennoch weiterhin hoch bleibt. Deshalb fördern wir aktiv den Lärmschutz sowohl direkt an den Straßen als auch in den betroffenen Häusern.“
Flachgau mit dem größten Mitteleinsatz
Die Bezirksbilanz zeigt deutliche Unterschiede. Im Flachgau wurden rund 3,15 Millionen Euro für Lärmschutzwände und 923.014 Euro für Lärmschutzfenster ausgegeben. Zusammen sind das rund 4,07 Millionen Euro und damit knapp die Hälfte der ausgewiesenen Gesamtausgaben. Zu den Gemeinden, in denen in den vergangenen zwei Jahren neue Lärmschutzwände errichtet wurden, zählen Elsbethen, St. Gilgen, Obertrum und Straßwalchen.
Im Pinzgau flossen rund 1,8 Millionen Euro in Schutzwände und 367.800 Euro in Fenster. Die Gesamtsumme beträgt damit rund 2,17 Millionen Euro. Ein zuletzt umgesetztes Projekt befindet sich in Lofer.
- Ortseinfahrt Altenmarkt Lärmschutz.
- Foto: Land Salzburg
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Im Pongau wurden rund 1,7 Millionen Euro für Lärmschutzwände und 373.300 Euro für Fenster aufgewendet – insgesamt rund 2,07 Millionen Euro. Radstadt gehört zu den jüngsten Standorten einer neuen Schutzwand.
Im Tennengau stehen 230.000 Euro für Wände und 239.300 Euro für Fenster in der Bilanz. Insgesamt wurden somit rund 469.300 Euro eingesetzt. Eine der zuletzt errichteten Lärmschutzwände befindet sich in Bad Vigaun.
- Lärmschutz bei Zederhaus-Hub an der A10 Tauernautobahn
- Foto: Asfinag
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Im Lungau weist die Aufstellung 128.500 Euro für Lärmschutzfenster aus. Ausgaben für Lärmschutzwände sind in der übermittelten Bezirksbilanz nicht angeführt. Für die Stadt Salzburg enthält die Aufstellung keine gesonderten Zahlen.
Die Beträge beschreiben den Mitteleinsatz seit 2018. Wie sich die Ausgaben von Jahr zu Jahr verändert haben oder wie viele Menschen dadurch entlastet wurden, lässt sich daraus nicht ablesen.
Schutz an der Straße oder direkt am Haus
Welche Maßnahme geeignet ist, hängt von der Situation vor Ort ab. Aktiver Lärmschutz umfasst beispielsweise Wände oder Wälle entlang einer Straße. Sie begrenzen die Ausbreitung des Schalls und können je nach Lage auch Außenbereiche schützen. Passiver Lärmschutz setzt am Gebäude an: Schallschutzfenster und -türen sollen die Belastung in Wohn- und Schlafräumen reduzieren.
Für die Landesförderung des objektseitigen Lärmschutzes sind unter anderem die Beurteilungspegel maßgeblich. Der Schwellenwert liegt bei 60 Dezibel im Tag-Abend-Nachtzeitraum beziehungsweise 50 Dezibel in der Nacht. Wird einer dieser Werte durch Verkehr auf einer Landesstraße überschritten, kann nach Prüfung eine Förderung in Aussicht gestellt werden.
Nach den vorliegenden Förderinformationen müssen die betroffenen Gebäude dem ständigen Wohnen dienen und an einer Landesstraße B oder L liegen. Beim passiven Lärmschutz muss das Objekt bereits vor der Straße bestanden haben oder mindestens fünf Jahre alt sein.
Bei straßenseitigen Maßnahmen beträgt diese Altersgrenze grundsätzlich acht Jahre, sofern das Gebäude nicht schon vor Errichtung der Straße bestand. Zusätzlich wird die Wirtschaftlichkeit geprüft: Die Kosten einer aktiven Maßnahme dürfen nach den übermittelten Kriterien höchstens das Dreifache der vergleichbaren passiven Maßnahmen betragen.
Lärmschutz beginnt auch bei der Planung
Die Entwicklung des Lärmschutzes beschränkt sich auf Landesebene nicht auf einzelne Bauprojekte. Im Umgebungslärm-Aktionsplan sind für mehr als 60 Gemeinden künftige Schutzziele dargestellt. Ergänzende Karten zeigen die Belastung entlang von Landesstraßen außerhalb des Ballungsraums Salzburg Stadt. Sie helfen, Belastungsschwerpunkte zu erkennen.
Auch die Raumordnung spielt eine Rolle. Bei der Planung neuer Wohngebiete kann frühzeitig berücksichtigt werden, wie nahe diese an lärmintensiven Verkehrswegen liegen. Das Land nennt die Flächenwidmung deshalb als wichtiges Instrument zur Vermeidung neuer Lärmprobleme.
Wo Betroffene Unterstützung erhalten
Für Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen B und L ist das Land Salzburg die Anlaufstelle. Eigentümer, Hausverwaltungen und Mieter können ein Ansuchen stellen. Das Antragsformular und die Infoblätter stehen auf der Förderseite des Landes Salzburg bereit. Ansuchen können an strassen-tunnelbau@salzburg.gv.at übermittelt werden.
Entscheidend ist dabei, von welcher Straße die Belastung ausgeht: Für den Lärmschutz an Autobahnen verweist das Land auf die ASFINAG. Die vorliegende Landesbilanz bildet daher keine Gesamtbilanz aller Lärmschutzmaßnahmen in Salzburg ab.
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