Corona Salzburg
Contact Tracing stellt sich auf die aktuelle Lage ein

Das Kontaktpersonenmanagement in Salzburg wird flexibel an die jeweilige Situation angepasst, um bei lokalen Ereignissen rasch reagieren zu können. | Foto: Land Salzburg / Franz Schwaighofer
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  • Das Kontaktpersonenmanagement in Salzburg wird flexibel an die jeweilige Situation angepasst, um bei lokalen Ereignissen rasch reagieren zu können.
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  • hochgeladen von Daniel Schrofner

Da die Covid-19-Schutzimpfung wirkt und das umfangreiche regionale Testangebot ebenfalls dazu beiträgt, dass Infektionsketten in Salzburg effektiv unterbrochen werden, wird das Kontaktpersonenmanagement flexibel an die jeweilige Situation angepasst. Außerdem gibt es Erleichterungen für geimpfte oder genese Kontaktpersonen der Kategorie 2 – sie sind "nicht mehr zwingend verkehrsbeschränkt werden", so Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz.

SALZBURG. Seit Wochen entwickeln sich die Infektionszahlen sehr positiv, die Öffnungsschritte zeigen bisher laut Landesstatistik noch keine negativen Auswirkungen, die 7-Tages-Inzidenz liegt heute nach einer Datenbereinigung laut Landesstatistik (8.30 Uhr) bei 21. Markus Kurcz, Leiter des Katastrophenschutzes, erwartet einen Sommer ähnlich wie letztes Jahr:

„Das sollte ein sehr niederschwelliges Contact Tracing mit sich bringen. Auch die Impfung wird zu einer gewissen Normalität beitragen. Wir bleiben aber trotzdem wachsam, denn die Öffnungen und der Präsenzunterricht an den Schulen bringen schon ein gewisses Risiko mit, dass es zu neuen Infektionen kommen könnte, daher beobachten wir die Lage sehr genau und stellen uns beim Contact Tracing personell flexibel auf, auch um bei lokalen Ereignissen rasch reagieren zu können.“

Erleichterung für Geimpfte und Genesene

„Kontaktpersonen der zweiten Kategorie die geimpft oder genesen sind, müssen ab sofort nicht mehr zwingend mit einer Verkehrsbeschränkung rechnen und dürfen wieder öffentliche Verkehrsmittel benützen, zur Arbeit oder auch in die Schule gehen. Sie werden nur noch von der Gesundheitsbehörde registriert“, sagt Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz und ergänzt:

„Die letzte Entscheidung im Einzelfall liegt aber noch immer bei der Gesundheitsbehörde vor Ort. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den jetzt geltenden Regeln in der Kontaktpersonenverfolgung für den Sommer gut aufgestellt sind und viel zu einer stabilen Situation beitragen können.“

Juhasz appelliert an die Eigenverantwortung

Im Hinblick auf die kommenden Wochen und vor allem den Sommer appelliert die Landessanitätsdirektorin an die Eigenverantwortung der Salzburger:

„Bei den Selbsttest ist es wichtig, ein positives Ergebnis auch über die Hotline 1450 bekannt zu geben und wenn man von der Gesundheitsbehörde nach Kontaktpersonen befragt wird, sollte man auch wahrheitsgetreu sagen, wie nah ein Kontakt war. Falsche Angaben rächen sich unweigerlich und die Fallzahlen sowie die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern werden wieder steigen. Das wollen wir alle nicht."

Video vom Land Salzburg zum flexiblen Contact-Tracing:

Die Contact Tracing-Maßnahmen im Überblick:

  • Nachverfolgung aller Kontaktpersonen mindestens der letzten 48 Stunden vor Symptombeginn/Abstrichnahme.
  • Die Behörden überwachen die Quarantäne streng.
  • Gezielte Voruntersuchung aller positiven PCR-Tests auf Mutationen durch die Partnerlabore des Landes.
  • Ganzgenomsequenzierung verdächtiger Proben durch die SALK und AGES in Wien.
  • Indexperson und Kontaktpersonen werden immer für 14 Tage abgesondert oder verkehrsbeschränkt. Fällt der Kontrolltest ab Tag neun negativ aus, kann die Absonderung oder Verkehrsbeschränkung mit Ablauf des zehnten Tages frühzeitig beendet werden.
  • Testung Kontaktpersonen I und II:
  • Erster PCR nach Bekanntwerden des Indexfalls. Zweiter Test frühestens ab Tag fünf des Letztkontaktes und dritter Kontroll-PCR ab Tag neun des Letztkontaktes.
  • Haushaltskontakte können nicht frühzeitig aus der Absonderung oder Verkehrsbeschränkung entlassen werden.
  • Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen I werden angehalten, außerhalb des Haushalts eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Genesene, Geimpfte und Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper werden bei Kontakt mit Infizierten nur noch als Kontaktpersonen II (verkehrsbeschränkt) eingestuft.
  • Genesene, Geimpfte und Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper die an Covid-19 erkranken, werden nach 48 Stunden und negativem PCR-Test aus der Absonderung entlassen.

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