Neu am Speiseplan
Land Salzburg veröffentlicht „Problem-Krebs" Verordnung

- Mit einer neuen Verordnung will die Salzburger Landesregierung invasive Krebsarten buchstäblich in die Pfanne hauen.
- Foto: Symbolbild: Egor Myznik/Unsplash
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Jetzt ist es fix. Drei invasive Krebsarten kommen neu auf die Salzburger Speisekarten. Dies hat die Salzburger Landesregierung nun mit einer neuen Verordnung geregelt. Mit 1. September werden somit Marmorkrebse, Kamberkrebse und Signalkrebse für den Verzehr freigegeben. Die Verordnung gilt sechs Jahre lang.
SALZBURG. Konkret heißt das, dass Personen, die ein Fischwasser bewirtschaften, ab September berechtigt sind, die invasiven Krebstiere zu fangen und an die Gastronomie zu verkaufen. Dabei wurden strenge Regeln für den Fang und Transport der Tiere festgelegt.
Problem-Krebse
Im Hintergrund der Verordnung steht die Problematik, dass einige invasive Arten eine Gefahr für das heimische Ökosystem darstellen sollen. Dabei stehen sowohl fremde Krebsarten wie der Marmorkrebs, Signalkrebs und Kamberkrebs als auch Aal, Sonnenbarsch und die Quaggamuschel im Zentrum der Diskussion. Den Problemen, die diese invasiven Arten in Salzburger Gewässern verursachen, will man nun seitens der Landesregierung einen Riegel vorschieben. Daher, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ), wurde eine Verordnung zum Verzehr der Krebstiere erarbeitet. Derzeit dürfen die Tiere laut einer EU-Richtlinie nicht verwertet werden.

- Der Marmorkrebs macht Probleme in den heimischen Gewässern. Mittels einer Verordnung will man nun den Verzehr des Krebses erlauben.
- Foto: Landesfischereiverband Salzburg/Daniela Latzer
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Die Verordnung
Die neue „Krebsarten-Managementverordnung" erlaubt ab dem 1. September 2023 Bewirtschafterinnen oder Bewirtschaftern von Fischgewässern (oder unter ihrer Verantwortung dazu beauftragten Personen) den Fang und Verkauf des Marmorkrebses, Signalkrebses und Kamberkrebses. Dazu benötigen sie die fischereifachliche Eignung.
Gewerbetreibende dürfen die Tiere lebendig transportieren und verwahren. Dies darf jedoch nur in dem jeweiligen politischen Bezirk, in dem die Tiere entnommen wurden oder im Bereich unmittelbar angrenzender Salzburger Bezirke erfolgen.

- Marmorkrebse vermehren sich sehr schnell. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Weibchen ohne männliche Unterstützung vermehren.
- Foto: Landesfischereiverband Salzburg/Daniela Latzer
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Nutzungsregeln
Die folgenden Regelungen gelten für Entnahme, Transport und Tötung der Tiere.
- Unmittelbar nach der Entnahme (Fang) sind die Tiere in fest verschlossenen Behältern zu verwahren
- Der Transport lebender Tiere ist tierart- und tierschutzgerecht durchzuführen;
- Die Tötung hat unverzüglich nach der Anlieferung an den Ort der Nutzung zu erfolgen.
- Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 des S.EU-Rechtsvorschriften-Begleitgesetzes bestraft.
Die Verordnung tritt mit dem 1. September 2023 in Kraft und läuft in sechs Jahren aus.
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