Landesgericht Salzburg
Prozess um mutmaßlichen Männervergewaltiger

Zwei ihm unbekannte Männer soll der Angeklagte in Salzburg und Braunau vergewaltigt haben. | Foto: Symbolbild: Neumayr
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  • Zwei ihm unbekannte Männer soll der Angeklagte in Salzburg und Braunau vergewaltigt haben.
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Heute wird am Landesgericht Salzburg ein Prozess rund um zwei Vergewaltigungsfälle verhandelt. Der angeklagte 25-Jährige aus Rumänien soll auf öffentlichen Toiletten in Salzburg und Braunau Männer gewaltsam zum Analverkehr gezwungen haben. 

SALZBURG. Die Anzeigenliste gegen den rumänischen Staatsbürger ist lang. Nötigungen, Belästigungen, 12 Diebstähle von Handys, Zigaretten und einem Fahrrad. Sowohl Männer als auch Frauen zählen zu seinen mutmaßlichen Opfern. Heute steht der in der Stadt Salzburg lebende arbeitslose Mann wegen zwei Vergewaltigungen vor Gericht.

Attacke in öffentlicher Toilette

Am Freitag, den 27. Jänner findet am Salzburger Landesgericht ein Prozess um zwei Vergewaltigungsfälle in der Stadt Salzburg und Braunau statt. Angeklagt ist ein 25-jähriger rumänischer Staatsbürger. Er wird beschuldigt, am 5. Juni 2022 auf einer öffentlichen Toilette in Salzburg einen ihm nicht bekannten Mann plötzlich gegen die Wand gedrückt und anal vergewaltigt zu haben. Derselbe Vorfall soll sich dann am 31. Juli noch mit einem anderen Opfer in Braunau wiederholt haben. Abseits dieser zwei Gewalttaten ist die Liste der ihm angelasteten Vergehen lang. Ihm werden Nötigungen, Belästigungen und 12 Diebstähle von Handys, Zigaretten und einem Fahrrad vorgeworfen. Auch Frauen sollen unter seinen Opfern gewesen sein.

Dem Beschuldigten wird eine Vielzahl von Straftaten angelastet. | Foto: Symbolbild: Kleemayr
  • Dem Beschuldigten wird eine Vielzahl von Straftaten angelastet.
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Anklage

Der in Salzburg Stadt lebende arbeitslose 25-Jährige ist nach § 201 StGB angeklagt. Dieser lautet wie folgt: 

"Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren zu bestrafen."

Bis zu zehn Jahre Haft drohen dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung. | Foto: Symbolbild: Philip Steiner
  • Bis zu zehn Jahre Haft drohen dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung.
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