Ministerium kündigt an
Salzburger IS-Anhängerin wird zurückgeholt

Die Entscheidung wurde mit der Lebensgefahr im Lager und dem Kindeswohl begründet, da die Mutter die einzige Bezugsperson der traumatisierten Kinder sei.
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  • Die Entscheidung wurde mit der Lebensgefahr im Lager und dem Kindeswohl begründet, da die Mutter die einzige Bezugsperson der traumatisierten Kinder sei.
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Das österreichische Außenministerium hat nach dem Entschluss des Bundesverwaltungsgerichts angekündigt, Maria G., eine ehemalige IS-Anhängerin aus Hallein, und ihre zwei Kinder nach Österreich zurückzuholen.

SALZBURG. Das österreichische Außenministerium kündigte diese Woche die Rückholung von Maria G. und ihren Kindern an. Seit 2019 sitzt die Frau aus Hallein mit ihren Kindern in einem gefährlichen Gefangenenlager in Nordsyrien fest, nachdem sie sich als 17-Jährige der Terrororganisation IS angeschlossen hatte.

Das  Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat im Oktober entschieden, dass die aus Hallein (Tennengau) stammende Ex-Anhängerin der Terrororganisation IS und ihre Kinder nach Österreich zurückgeholt werden müssen. | Foto: pixabay.com
  • Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat im Oktober entschieden, dass die aus Hallein (Tennengau) stammende Ex-Anhängerin der Terrororganisation IS und ihre Kinder nach Österreich zurückgeholt werden müssen.
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Das Außenministerium betont, dass die Planung der Rückführung aufgrund der komplexen Sicherheitslage in der Region noch Wochen oder sogar Monate dauern könnte. Die Sicherheit des Einsatzteams und der Zurückzuholenden habe dabei oberste Priorität.

Rechtliche Konsequenzen für Maria G.

In Österreich droht Maria G. ein Verfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Wie der Salzburger ORF berichtete, bezeichnete die Rechtsanwältin der Familie, Doris Hawelka, die Entscheidung als „großartig“ und bestätigte, dass ihre Mandantin sich der möglichen rechtlichen Konsequenzen bewusst ist. Die beiden Kinder, sechs und acht Jahre alt, sollen nach der Rückkehr bei ihren Großeltern in Salzburg untergebracht werden.

Nach jahrelangem Kampf der Eltern für die Rückführung ihrer Tochter und Enkel scheint nun eine Rückkehr nach Österreich greifbar zu sein.

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Die Entscheidung wurde mit der Lebensgefahr im Lager und dem Kindeswohl begründet, da die Mutter die einzige Bezugsperson der traumatisierten Kinder sei.
Das  Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat im Oktober entschieden, dass die aus Hallein (Tennengau) stammende Ex-Anhängerin der Terrororganisation IS und ihre Kinder nach Österreich zurückgeholt werden müssen. | Foto: pixabay.com
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