Start im März
Wichtige Infos zur kommenden Photovoltaik-Förderrunde
Im März startet voraussichtlich die nächste Runde der Photovoltaik-Förderung des Bundes. Nachdem uns Fragen mehrerer Leserinnen und Leser erreichten, fragten wir noch einmal ganz genau bei ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf nach.
SALZBURG/ÖSTERREICH. Auch in diesem Jahr wollen sowohl das Land Salzburg als auch der Bund den Ausbau privater Photovoltaik Anlagen (PV-Anlagen) wieder stark fördern. Derzeit ist dahingehend eine neue Verordnung in Begutachtung, die einige Änderungen mit sich bringt. Laut aktuellen Informationen ist die Begutachtungsfrist nun abgelaufen. Der Ball liegt derzeit bei Energieministerin Leonore Gewessler. Die ÖMAG ist von ihr zu beauftragen. Der Start des ersten Fördercalls am 16. März (wurde auf 23. März verschoben) ist aber bereits fix. Drei Wochen lang kann man dann die Förderung des Bundes beantragen. Drei weitere solcher Calls soll es in diesem Jahr geben.
Fragen der Leser
In den letzten Wochen kontaktierten uns einige Leserinnen und Leser mit Fragen zur PV-Förderung. Wir haben sie der Nationalratsabgeordneten Tanja Graf (ÖVP) gestellt. Die in Hallein wohnhafte Politikerin ist Energiesprecherin der ÖVP und in das Geschehen rund um die kommende Förderverordnung involviert.
1. Wurde die neue Verordnung nun bereits abgesegnet?
"Nein, die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom für das Jahr 2023 ist noch nicht kundgemacht und damit noch nicht in Kraft", sagt die Nationalratsabgeordnete Tanja Graf.
2. Dürfen fachkundige Personen auch selbst die PV-Anlage installieren? Oder verlieren sie den Förderanspruch, wenn sie dafür nicht eine Firma beauftragen?
"Die Anlage muss durch einen befugten Unternehmer errichtet werden; ansonsten wird die Förderung nicht gewährt", so Tanja Graf.
3. Darf man wirklich bereits bestellen oder bauen, bevor die Förderung beantragt wurde? Oder muss ich den Antrag zumindest schon gestellt haben, bevor ich diese Schritte ergreife?
"Wie zur Frage 1. bereits ausgeführt, ist die neue Verordnung noch nicht in Kraft. Die nächsten Fördercalls werden auch durch diese Verordnung festgelegt. Der nächste Fördercall kann daher auch erst starten, wenn die Verordnung in Kraft ist; und dann können Private ihre Photovoltaikanlage bereits vor der Antragstellung bestellen und errichten, allerdings muss nach dem derzeitigen Verordnungs-Entwurf der Förderantrag vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage gestellt werden", erklärt die Energiesprecherin.
Ein Leser machte uns darauf aufmerksam, dass es auf der Homepage der ÖMAG noch Informationsdokumente gibt, die manchen der von Tanja Graf erklärten Aspekte der neuen Verordnung widersprechen. Wir fragten daher nach, wann die Homepage upgedatet wird und ob dahingehend die Informationen auch stimmen. Tanja Graf antwortete darauf, dass die Anpassung der Homepage mit der Kundmachung der Verordnung erfolgt.
Wichtige Fakten:
In den kommenden Wochen wird voraussichtlich die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom für das Jahr 2023 von der ÖMAG beschlossen werden und damit in Kraft treten. Hier einige der wesentlichen Fakten zur neuen Verordnung.
- Ein wichtiger Aspekt ist, dass man sowohl die PV-Förderung des Bundes als auch jene des Landes beantragen und erhalten kann. Sie schließen sich also nicht aus.
- Die derzeit geplanten Fördercalls im Jahr 2023 für Privatpersonen starten am 23. März, dem 14. Juni, dem 23. August, und 9. Oktober. Es wird dann immer zwei Wochen möglich sein, die Förderung des Bundes zu beantragen.
- 10 Prozent der Summe sind extra reserviert für Antragsteller, die 2022 leer ausgingen.
- Wer letztes Jahr leer ausgegangen ist und seine PV-Anlage selbst finanziert hat, kann auch dieses Jahr die Förderung beantragen. Selbst wenn die Anlage bereits in Betrieb genommen wurde.
- Grundsätzlich kann man auch vor dem Beantragen der Förderung die PV-Anlage bestellen und auch aufbauen lassen. Wichtig ist laut Tanja Graf nur, dass die PV-Anlage nicht vor dem Antrag auf Förderung ans Stromnetz angeschlossen wird.
- 600 Millionen will der Bund im Jahr 2023 in den privaten Ausbau von PV-Anlagen investieren.
- Auch die Bearbeitung der Anträge soll dieses Jahr viel schneller gehen. Zu diesem Zweck soll die ÖMAG ordentlich aufgerüstet haben. Es ist geplant, dass man Personen direkt im Anschluss an das Beantragungsgespräch sagen kann, ob sie die Förderung erhalten.
- Im vergangenen Jahr gab es zwischen der Zusicherung der Förderung und dem Bau der PV-Anlage eine Frist von sechs Monaten. Mit der neuen Verordnung hat man wesentlich mehr Zeit. Grundsätzlich hat man dann nach der Bewilligung der Förderung 24 Monate Zeit, um die Anlage zu errichten.
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