49.000 EU-Bürger sollen den Landtag wählen dürfen
In Salzburg leben, arbeiten, den Gemeinderat und den Bürgermeister wählen dürfen sie, den Landtag aber nicht – EU-Bürger, die in Salzburg leben.
SALZBURG (jb) . In Salzburg leben, arbeiten, den Gemeinderat und den Bürgermeister wählen dürfen sie, den Landtag aber nicht – EU-Bürger, die in Salzburg leben. Das betrifft mit 1. Jänner 2019 genau 49.247 EU-Bürger (inkl. 1.046 Bürger aus dem Vereinigten Königreich). Laut aktueller Rechtslage dürfen diese EU-Bürger zwar an Gemeindewahlen teilnehmen sowie im Mai das europäische Parlament wählen, nicht aber den Landtag. Sie waren also von der Landtagswahl 2018 in Salzburg ausgeschlossen.
Neos wollen das ändern
Für Neos Salzburg und Neos-Salzburg-Europasprecher Sebastian Huber ist das nicht in Ordnung: "Diese EU-Bürger und Wahl-Salzburger leben, arbeiten und zahlen hier pünktlich ihre Steuer, so wie die Österreicherinnen und Österreicher auch. Sie durften an den Gemeinderatswahlen teilnehmen und wenn sie sich registriert haben, auch bei den kommenden EU-Wahlen, jedoch nicht an den Landtagswahlen. Sie sind von der aktiven politischen Teilhabe auf Landesebene damit ausgeschlossen. Und das nicht nur in Salzburg, auch zum Teil in ihren Herkunftsländern, denn z.B. ein deutscher Staatsbürger, der in Salzburg lebt, darf auch ‚seinen’ Landtag nicht wählen", sagt Huber.
Europäisches Bewusstsein
"Die Niederlassungsfreiheit ist ein europäisches Grundrecht und eine Bedingung für das Zusammenwachsen sowie das Schaffen eines europäischen Bewusstseins. Das Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wäre ein wichtiger Schritt für die europäische Identität und hätte einen hohen Symbolwert", so der Salzburger Europasprecher. Aus diesem Grund fordert Huber die Bundesregierung auf, die bundesverfassungsrechtlichen Grundlagen dafür zu ermöglichen, dass auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei Landtagswahlen wählen gehen dürfen.
Seine Neos-Kollegen im Nationalrat haben dieses Thema bereits angesprochen. Neos prüfen aktuell die Erstellung eines entsprechenden Antrages.
Nach Vorarlberger Vorbild
Damit folgen Neos einer Initiative der Vorarlberger Grünen mit Unterstützung der Vorarlberger ÖVP vom Jänner 2019. Die Initiative erhielt im Rechtsausschuss die Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.