Kinderbetreuungsgesetz
Eine Stunde mehr Vorbereitungszeit für Gruppenleitung
Die Novelle des Salzburger Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes geht in Begutachtung. Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung der Vorbereitungszeit für die gruppenführende Pädagogin. Die Vertreter der Berufsgruppe wollen sich noch nicht zu den geplanten Änderungen äußern.
SALZBURG. Die Novelle des Salzburger Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes geht in Begutachtung. Landesrätin für Elementare Bildung, Andrea Klambauer, verkündete bei der Budgetpräsentation für 2023 am Dienstag, dass mit dieser Novelle die Förderung des Landes um 5 Millionen Euro pro Jahr erhöht werde.
Sieben Stunden für pädagogische Arbeit
Zentraler Punkt der Novelle ist die Ausweitung der Vorbereitungszeit für die gruppenführende Pädagogin/den Pädagogen. Seit dem Jahr 1988 standen der Gruppenleitung wöchentlich sechs Stunden zur pädagogische Arbeit als auch für Elterngespräche zur Verfügung. Mit der Novelle wird diese Zeit um eine Stunde auf sieben Stunden pro Woche erhöht.
Soll Leitungsfunktion attraktiver machen
Die Ausweitung der Vorbereitungszeit war eine lange Forderung der Berufsgruppe. "Das soll die Arbeitsbedingungen für die Pädagoginnen und Pädagogen verbessern und vor allem auch die Leitungsfunktion wieder attraktiver machen", sagt Landesrätin Klambauer. Die Träger müssen diese Änderung mit einer Übergangsfrist bis spätestens 1. Jänner 2024 umsetzen. Das sei realistisch. Vor allem in Landkindergärten würden die Stunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach aufgestockt werden. "Am ehesten könnte das in der Stadt Salzburg Schwierigkeiten machen, denn da arbeiten schon viele Pädagoginnen und Pädagogen in Vollzeit", sagt Klambauer.
Berufsgruppe hält sich noch bedeckt
Die Vertreter der Berufsgruppe für Elementarpädagogik Salzburg wollen sich noch nicht zu den geplanten Änderungen äußern. "Bis dato liegen uns noch keine Fakten auf dem Tisch", heißt es von der Berufsgruppe.
Helferin kann sechs Kinder an Randzeiten alleine betreuen
Um die Träger hin zur Öffnung an den Tagesrandzeiten zu bewegen, können die Einrichtungen künftig ab 31 Öffnungsstunden pro Woche zusätzlich zwei Stunden pro Tag als Randzeiten mit erleichterten Anforderungen offenhalten. Das bedeutet, dass auch erfahrene Zusatzkräfte (sogenannte Helferinnen oder Helfer) bis zu sechs Kinder während der Randzeiten betreuen dürfen. Ab 61 Öffnungsstunden pro Woche beträgt die Erweiterung vier Stunden pro Tag.
Transparenz bei Förderungen
Dazu kommen in der Novelle noch Vereinfachungen bei der Förderabwicklung und mehr Transparenz bei der Berechnung für die Rechtsträger. Auch die Eltern sollen künftig zumindest zwei Mal jährlich von der Einrichtungen informiert werden, wie hoch die Förderungen des Land Salzburg für den eigenen Betreuungsplatz sind.
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