Landtagswahl mit neuem Wahlrecht
Salzburg wählt wohl am 23. April 2023

Wählen gehen, Wahl, Wahllokal (Symbolfoto). | Foto: Peter J. Wieland
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Ein neues und am Mittwoch einstimmig beschlossenes Wahlrecht im Land Salzburg tritt noch vor der Landtagswahl, die voraussichtlich am 23. April 2023 stattfinden wird, in Kraft.

SALZBURG. Ein neues Wahlrecht tritt noch vor der Salzburger Landtagswahl, die voraussichtlich am 23. April 2023 stattfinden soll, in Kraft. Mehr als zwei Jahre sei die Wahlrechtsreform intensiv mit allen im Salzburger Landtag vertretenen Parteien verhandelt worden, wie das Landes-Medienzentrum (LMZ) Salzburg mitteilte. Am Mittwoch, 9. November, sei sie nun einstimmig beschlossen worden; sie bringe wesentliche Verbesserungen für die Wählerinnen und Wähler sowie für die Behörden.

„Viele Anregungen aus der Praxis wurden aufgegriffen und jetzt greifen die Rechtsmaterien wie Zahnräder perfekt ineinander. Damit wird die Wahl für die Salzburgerinnen und Salzburger einfacher, sicherer und für die Behörden besser administrierbar. Sie wird im Frühling 2023 bei der Landtagswahl erstmals umgesetzt. Der Wahltermin ist voraussichtlich am 23. April.“
Brigitta Pallauf, Landtagspräsidentin Salzburg

Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf (Archivfoto). | Foto: Land Salzburg/Sophie Huber-Lachner
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Einer der Eckpunkte der Reform sei beispielsweise das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen für Salzburgerinnen und Salzburger, die seit nicht mehr als zehn Jahren im Ausland leben. Wenn sie ihren letzten Wohnsitz im Bundesland hatten, könnten sie für den Urnengang im April 2023 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellen.

Endergebnis bereits am Wahlsonntag

Bei der Stimmauszählung bringt die Reform laut dem LMZ auch wesentliche Änderungen. Die Stimmen per Brief und per Wahlkarten würden schon am Sonntag in den Gemeinden ausgezählt. Damit werde bereits am Abend ein Endergebnis vorliegen. „Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor Ort ist auch nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde möglich", erklärte Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf. "Damit wird das Risiko, dass Wahlkarten verloren gehen wie auch datenschutzrechtliche Probleme im Fall von sehr wenigen Wählern per Briefwahl in einem Bezirk ausgeräumt.“ 

Wählen gehen, Wahl, Wahllokal (Symbolfoto). | Foto: Peter J. Wieland
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Eckpunkte der Wahlrechtsreform

Bei der Landtagswahl 2023 wird die am 9. November 2022 beschlossene Reform laut dem Landes-Medienzentrum erstmals Anwendung finden. Die wichtigsten Eckpunkte seien:

  • Aktives Wahlrecht für Auslands-Salzburger.
  • Übernahme der Versandkosten von Wahlkarten durch das Land Salzburg.
  • Möglichkeit einer Verschiebung des Urnengangs im Katastrophen- oder Epidemiefall.
  • Neun statt bisher sieben der Wahlbeisitzer in Gemeindewahlbehörden.
  • Möglichkeit der Vergabe von landesweiten Vorzugsstimmen.
  • Die Anzahl der notwendigen Unterstützungserklärungen wird nach Bezirksgröße gestaffelt: 120 in der Stadt und im Flachgau; 100 im Pongau und Pinzgau; 80 im Tennengau und Lungau.
  • Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde.
  • Auszählung der Briefwahlkarten und der Wahlkartenstimmen bereits am Sonntagabend.

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